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Fördermaßnahmen im Naturschutz 2024

Finanzmittel für unmittelbare Umsetzung von Maßnahmen im Naturschutz zur Verfügung

Im Spätsommer des Jahres 2023 hatte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie signalisiert, dass aufgrund von Verschiebungen von Projekten außerhalb der Stadt Dessau-Roßlau im Haushaltsjahr 2023 des Landes noch Finanzmittel für die unmittelbare Umsetzung von Maßnahmen des investiven Naturschutzes zur Verfügung stehen. Aufgrund der beschränkten zeitlichen Verfügbarkeit wurden Maßnahmen gesucht, die unmittelbar umsetzbar sind.

In Abstimmung durch die untere Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau mit dem Förder- und Landschaftspflegeverein Biosphärenreservat "Mittelelbe" e. V. (FÖLV) konnten zwei Maßnahmen zur unmittelbaren Umsetzung entwickelt und zur Förderung beantragt werden. In der Folge wurden durch das Landesverwaltungsamt LSA zum Jahresende 2023 zwei Zuwendungsbescheide erlassen. Die finanzielle Förderung in der Höhe von 72.000 € empfängt der FÖLV zur Umsetzung der bewilligten Maßnahmen. Städtische Finanzmittel werden dabei nicht in Anspruch genommen. Derzeit erfolgt die Vorbereitung und Auftragsvergabe zur Umsetzung der Pflegemaßnahmen. In Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen sowie von der aktuell abklingenden Entwicklung der Hochwassersituation beginnt die Durchführung in den nächsten Wochen.

Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:

  1. Pflege von Solitäreichen in der Muldeaue im Bereich Tiergarten Dessau

    Landesprogramm „Investiver Naturschutz“

    Fördersumme: rund 53.000 €

    Naturschutzfachliche Begründung der Pflegeleistungen:
    Eichen sind wichtiger Lebensraum für eine artenreiche Tierwelt, so z.B. geschützte Arten wie Eremit, Heldbock, Hirschkäfer, Mittelspecht, baumbewohnende Fledermäuse und der Fischadler (Arten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie, Arten des Anhang I der VogelschutzRichtlinie). Inhalt des Projektantrags ist die Umsetzung von Pflegemaßnahmen an wertgebenden Eichen in Form von Tot- bzw. Bruchholzentfernung, um so die wertvollen Solitäreichen selbst als auch die artenreichen, umliegenden Grünländer langfristig zu erhalten.

    Das Gebiet des Tiergartens Dessau ist Bestandteil des Biosphärenreservates Mittelelbe, des Dessau Wörlitzer Gartenreiches und des FFH-Gebietes 129 Untere Muldeaue. Die Maßnahmen sind geeignet, die Artenausstattung bedeutender Biotope zum Erhalt und der Entwicklung prioritärer Arten, Lebensraumtypen nach Anhang I, Arten nach Anhang II + IV der FFH-Richtlinie sowie weiterer schützenswerter und gefährdeter Arten zu erhalten bzw. zu fördern.

    Neben der naturschutzfachlichen Zielstellung des Erhalts wertgebender Lebensräume dient die Pflege der Eichen gleichzeitig der Erhaltung des Landschaftsbildes sowie der Freihaltung der Hochwasserabflussbereiche im Überschwemmungsgebiet der Mulde.

  2. Kopfweidenpflege am Scholitzer See

    Landesprogramm „Investiver Naturschutz“

    Fördersumme: rund 19.000 €

    Begründung:
    Weiden sind ein typisches Element der fließgewässernahen Auen. Im Vergleich zu anderen Baumarten bieten Weiden extrem vielen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Auch deshalb sind Kopfweidenreihen entsprechend des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt als gesetzlich geschützte Biotope eingestuft, die es zu erhalten gilt. Aufgrund der biologischen Eigenschaften und der Wuchsform bilden Weiden im stärkeren Maß als andere Baumarten Höhlungen aus. Diese Höhlungen dienen für eine Vielzahl von Lebewesen als Lebensraum. Um diesen Prozess zu unterstützen sowie das komplette Auseinanderbrechen der Stämme zu verhindern, sollten aus naturschutzfachlichen Gründen Kopfweiden ca. alle 5-10 Jahre geschnitten werden. Dieser Vorgang wird auch als Scheiten bezeichnet. Dies bedeutet, die Weidenruten werden am Stammansatz zurückgeschnitten. Die meisten alten und wertvollen Bäume liegen weit über dieser Grenze und können nur durch häufigeren Schnitt vor dem Ausbrechen bewahrt werden.

    Der Scholitzer See ist ein Altgewässer der Mulde, der durch die Urbanisierung geteilt wurde. Die ca. 40 Kopfweiden im mittleren Bereich des Sees wurden seit mindestens 8 Jahren nicht gepflegt und drohen als gesetzlich geschützter Biotop im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes und des § 22 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.12.2010 verloren zu gehen. Die Maßnahmen sind geeignet, die Artenausstattung bedeutender Biotope zu erhalten und die Entwicklung prioritärer Arten zu fördern.

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

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