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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Halle gesucht

Für Stadt Dessau-Roßlau werden insgesamt 12 Bewerber benötigt.

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Halle endet zum 31.01.2025. Für die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau werden insgesamt 12 Bewerber für das Amt einer ehrenamtlichen Richterin bzw. eines ehrenamtlichen Richters benötigt.

Die 5-jährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wird vom 01. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2030 dauern.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die keine juristischen Vorkenntnisse benötigen, wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt unentgeltlich. Die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen erhalten jedoch eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, spätestens am 01. Februar 2025 das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Stadt Dessau-Roßlau haben.

Von einer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter ausgeschlossen sind bzw. sollen nicht berufen werden:
• Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
• Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
• Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen,
• Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
• Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben,
• Personen, die als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR hauptamtlich oder inoffiziell tätig waren, dem sind Personen nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellt.

Ferner können zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern nicht berufen werden:
• Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder Landesregierung,
• Richter,
• Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
• Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
• Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter haben, können Sie sich hier den entsprechenden Bewerbungsbogen herunterladen und diesen an die

Stadt Dessau-Roßlau
Rechtsamt
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

senden.

Die Bewerbungsfrist endet am 19. Juli 2024.

Bei weiteren Fragen könne Sie sich an das Rechtsamt der Stadt Dessau-Roßlau wenden unter der Rufnummer: 0340/204-2030.

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Zentrale
0340 204-0
0340 204-2691119

info@dessau-rosslau.de
www.dessau-rosslau.de

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