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Informatives / Wissenswertes zur Hundehaltung

Jeder nach dem 01.03.2009 geborene Hund ist lt. Hundegesetz im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) anzumelden. Dafür zuständig ist das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Über die Anmeldung zum Hunderegister wird eine Bescheinigung erteilt, diese ist mit 10,00 EUR kostenpflichtig. Auch jede weitere Änderung im Register (Adressänderung, Ummeldung) ist mit 5,00 EUR kostenpflichtig.

Diese Anmeldungen gelten gleichzeitig als Steueranmeldung.

Für die Hundesteuer gelten in Dessau-Roßlau derzeit lt. Hundesteuersatzung folgende Steuersätze:

  • Ersthund 90 EUR
  • Zweithund 180 EUR 
  • jeder weitere Hund 192 EUR
  • Kampfhunde und gefährliche Hunde 700 EUR

Der Anmeldung ist für alle Hunde, die nach dem 28.02.2009 geboren wurden, der Versicherungsschein für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung in Kopie beizufügen.
Die Vorlage eines unterschriebenen Versicherungsantrags reicht als Nachweis nicht aus. Mit der Versicherung sind mindestens eine Million EUR für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 € für sonstige Vermögensschäden abzusichern.

Seit dem 15.03.2022 kann die An- und Abmeldung eines Hundes sowie der Antrag auf eine Steuervergünstigung neben den nachfolgend genannten zuständigen Stellen auch über das Service-Portal des Landes Sachsen-Anhalt > Verwaltungsleistung Hundesteuer online erfolgen. Um diesen Service nutzen zu können, melden Sie sich mit Ihrem Service Konto Plus bei dem Service-Portal der Stadt Dessau-Roßlau an. Die Registrierung für das Service Konto Plus erfolgt über das Serviceportal des Landes Sachsen-Anhalt in authentifizierter Form mit Ihrem digitalen Personalausweis.

Im Übrigen können Sie einen Hund wie bisher und nachfolgend erläutert an- oder abmelden oder einen Antrag auf eine Steuervergünstigung stellen.

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An- und Abmeldung

An- und Abmeldung

Anmeldung

Ein Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme bei der Stadt Dessau-Roßlau steuerlich anzumelden, ungeachtet der tatsächlichen Steuerpflicht.
Nutzen Sie dafür bitte

Was ist vorzulegen? Personalausweis (bei persönlicher Vorsprache)
                              Versicherungsschein für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung in Kopie
                              Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) Nummer

Abmeldung

Der Hund ist abzumelden bei Wegzug, Abgabe oder Veräußerung (also jeder Halterwechsel), Abhandenkommen oder Ableben und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Hundehaltung. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist selbstverständlich auch per Fax oder per E-Mail möglich oder auch online möglich. Nutzen Sie dafür bitte

Denken Sie bitte daran, bei der Abmeldung des Hundes die Hundesteuermarke beizulegen oder gesondert bei der Stadt abzugeben.

Was ist vorzulegen?             

 

  • Steuernummer
  • Hundesteuermarke
  • bei Verkauf: Kaufvertrag in Kopie 
  • bei Tod des Hundes: tierärztliche Bescheinigung

Steuerfestsetzung und Zahlweise

Steuerfestsetzung und Zahlweise

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt mit Steuerbescheid und ist mit den festgesetzten Halbjahresbeträgen jeweils am 15. Februar und 15. August eines Jahres fällig. Davon sind auf Antrag abweichende Zahlweisen möglich

  • einmal jährlich zum 01.07. (sog. Jahreszahler) und
  • vierteljährlich in besonderen Härtefällen, wenn es sich um einen Kampfhund oder gefährlichen Hund handelt oder mehr als 1 Hund gehalten wird,
  • monatlich, wenn es sich um einen Kampfhund oder gefährlichen Hund handelt

Ist ein Steuerbescheid ergangen, gilt dieser auch für Folgejahre, bis ein geänderter Steuerbescheid erlassen wird. In diesen Fällen erfolgt die Festsetzung der Hundesteuer im Folgejahr durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Amtliches Verkündungsblatt) der Stadt Dessau-Roßlau.

Soll die Hundesteuer von Ihrem Bankkonto abgebucht werden, können Sie das jederzeit beantragen.
Nutzen Sie dafür bitte

Hundesteuermarke

Hundesteuermarke

Sofern bei der Anmeldung eine Hundesteuermarke noch nicht ausgereicht wurde, wird diese dem Steuerbescheid beigefügt. Geht die Steuermarke einmal verloren, können Sie eine Ersatzmarke für 5,00 € erwerben. Diese erhalten Sie bei uns in der Abteilung Steuern und Gebühren.

 

 

Steuervergünstigungen

Steuervergünstigungen

Steuervergünstigungen werden auf Antrag gewährt.

Sie gibt es in Form einer Steuerbefreiung für das Halten

  • eines Hundes, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dient. Sonst hilflose Personen sind solche, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen
  • von Hunden, die von Ihrem Halter aus dem Tierheim der Stadt Dessau-Roßlau erworben oder länger als zwei Monate gepflegt wurden. Die Steuerbefreiung wird für ein Jahr gewährt.
  • von Hunden, die die dafür vorgesehenen Prüfungen abgelegt haben und als Rettungshund von anerkannten Zivilschutzeinheiten/Einrichtungen verwendet werden sowie
  • von ausgebildeten und zugelassenen Diensthunden einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die bei ihrem Hundehalter/rinnen oder -führer/-innen leben und
  • von Hunden, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben (Jagdgebrauchshund) und sich im Besitz von aktiven Jägern mit Jagdschein befinden

bzw. einer Steuerermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 5 Abs. 1a für das Halten eines Hundes, 

  • der zur Bewachung eines bewohnten Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegt,
  • wenn der Hundehalter lfd. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter) oder SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bezieht.

Nähere Informationen dazu und welche Nachweise erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular auf Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung. Alternativ über das Serviceportal des Landes Sachsen-Anhalt > Stadt Dessau-Roßlau > Verwaltungsleistung Antrag auf Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung Hundesteuer (Erforderlich ist hierfür die einmalige Registrierung für ein Service-Konto auf dem Serviceportal des Landes Sachsen-Anhalt)

 

 

Rechtsgrundlagen

Formulare

Formulare

ausfüllbare Formulare mit Unterschrift

Alternative

Datenschutzhinweise

Kontakt

Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Hundehaltung finden Sie in Dessau:
Rathaus-Altbau, R. 256,
0340 204-1922 (für Dessau)
Rathaus-Altbau, R. 250
0340 204-2422 (für Rodleben, Brambach)

in Roßlau:
Rathaus Roßlau, Am Markt 5, R. 3.10,
0340 204-1585
0340 204-2692902
hundesteuer@dessau-rosslau.de