Jeder nach dem 01.03.2009 geborene Hund ist lt. Hundegesetz im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) anzumelden. Dafür zuständig ist das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Über die Anmeldung zum Hunderegister wird eine Bescheinigung erteilt, diese ist mit 10,00 EUR kostenpflichtig. Auch jede weitere Änderung im Register (Adressänderung, Ummeldung) ist mit 5,00 EUR kostenpflichtig.
Diese Anmeldungen gelten gleichzeitig als Steueranmeldung.
Für die Hundesteuer gelten in Dessau-Roßlau derzeit lt. Hundesteuersatzung folgende Steuersätze:
Der Anmeldung ist für alle Hunde, die nach dem 28.02.2009 geboren wurden, der Versicherungsschein für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung in Kopie beizufügen.
Die Vorlage eines unterschriebenen Versicherungsantrags reicht als Nachweis nicht aus. Mit der Versicherung sind mindestens eine Million EUR für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 € für sonstige Vermögensschäden abzusichern.
Seit dem 15.03.2022 kann die An- und Abmeldung eines Hundes sowie der Antrag auf eine Steuervergünstigung neben den nachfolgend genannten zuständigen Stellen auch über das Service-Portal des Landes Sachsen-Anhalt > Verwaltungsleistung Hundesteuer online erfolgen. Um diesen Service nutzen zu können, melden Sie sich mit Ihrem Service Konto Plus bei dem Service-Portal der Stadt Dessau-Roßlau an. Die Registrierung für das Service Konto Plus erfolgt über das Serviceportal des Landes Sachsen-Anhalt in authentifizierter Form mit Ihrem digitalen Personalausweis.
Im Übrigen können Sie einen Hund wie bisher und nachfolgend erläutert an- oder abmelden oder einen Antrag auf eine Steuervergünstigung stellen.
Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Hundehaltung finden Sie in Dessau:
Rathaus-Altbau, R. 256,
0340 204-1922 (für Dessau)
Rathaus-Altbau, R. 250
0340 204-2422 (für Rodleben, Brambach)
in Roßlau:
Rathaus Roßlau, Am Markt 5, R. 3.10,
0340 204-1585
0340 204-2692902
hundesteuer@dessau-rosslau.de