Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und knüpft an den vorhandenen Grundbesitz an. Wer unbebautes (z. B. Bauland) oder bebautes Grundvermögen (z. B. Einfamilienhaus, Wohneigentum, Garage etc.) besitzt oder erwirbt, zahlt Grundsteuern (Grundsteuer B). Für land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen werden hingegen die wirtschaftlichen Nutzer zur Grundsteuer herangezogen (Grundsteuer A).
Die Ermittlung der Grundsteuer vollzieht sich in drei Schritten:
Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wird durch die alten Werte nicht widergespiegelt und gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt. Deshalb wurde 2019 das Gesetz zur Reform der Grundsteuer und des Bewertungsrechts verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, das für die Grundsteuererhebung ab 01.01.2025 aktualisierte Grundsteuerwerte zugrunde gelegt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
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