Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, für den eine Betriebsstätte im Inland unterhalten wird. Als Gewerbebetrieb gilt stets und in vollem Umfang die Tätigkeit eines Unternehmens (z. B. Kapitalgesellschaften, oder sonstige juristische Personen des privaten Rechts und nicht rechtsfähige Vereine) soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ausgenommen Land- und Forstwirtschaft, freie Berufe und andere selbständige Tätigkeiten.
Die Gewerbesteuer ermittelt sich wie folgt:
Unterhält ein Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten (z.B. Filialen) in verschiedenen Gebietskörperschaften, so wird der Gewerbesteuermessbetrag auf diese aufgeteilt (zerlegt).
Ansprechpartner für alle Fragen um die Gewerbesteuer finden Sie
in Dessau Rathaus-Altbau
Zimmer 253, 255-256,
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0340 204-2692902
E-Mail: gewerbesteuer@dessau-rosslau.de