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Informatives / Wissenswertes

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, für den eine Betriebsstätte im Inland unterhalten wird. Als Gewerbebetrieb gilt stets und in vollem Umfang die Tätigkeit eines Unternehmens (z. B. Kapitalgesellschaften, oder sonstige juristische Personen des privaten Rechts und nicht rechtsfähige Vereine) soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ausgenommen Land- und Forstwirtschaft, freie Berufe und andere selbständige Tätigkeiten.

Die Gewerbesteuer ermittelt sich wie folgt:

  1. Erhebungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der durch das Finanzamt ermittelte Gewerbeertrag. Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes oder des Körperschaftssteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn, bei dem bestimmte Positionen hinzu (Hinzurechnungen) oder abgerechnet (Kürzungen) werden. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird bei der Ermittlung des Steuermessbetrages vom Finanzamt ein Freibetrag von 24.500 EUR berücksichtigt. Auf Grundlage des Gewerbeertrages ermittelt das Finanzamt den Steuermessbetrag durch Multiplikation des Gewerbeertrages mit der bundesweit festgelegten Steuermesszahl von 3,5 Prozent. Die Feststellung erfolgt im Gewerbesteuermessbescheid.
  2. Dieser Gewerbesteuermessbetrag ist Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer durch die Stadt Dessau-Roßlau. Unter Anwendung des städtisch festgelegten Hebesatzes auf den Gewerbesteuermessbetrag wird die jährlich zu zahlende Gewerbesteuer ermittelt. Die Festsetzung erfolgt im Gewerbesteuerbescheid.

Unterhält ein Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten (z.B. Filialen) in verschiedenen Gebietskörperschaften, so wird der Gewerbesteuermessbetrag auf diese aufgeteilt (zerlegt).

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Vorauszahlungen

Vorauszahlungen

Auf die im Kalenderjahr oder im Erhebungszeitraum zu erwartende Gewerbesteuer sind Vorauszahlungen zu entrichten. Die Höhe basiert in der Regel auf den Werten des letzten Veranlagungsjahres. Sie erhalten darüber von der Stadt Dessau-Roßlau einen Bescheid.

Sobald zu erkennen ist, dass sich für das laufende Jahr voraussichtlich ein veränderter Gewinn ergibt, wir Ihnen empfohlen, die Vorauszahlungen entsprechend anzupassen.

Diese Anpassung können Sie schriftlich, per Fax oder per Mail bei der Stadt Dessau-Roßlau beantragen. Diesem Antrag sind möglichst entsprechende Nachweise (z.B. BWA) beizufügen. Wurden Ihre Gewerbesteuervorauszahlungen durch das Finanzamt festgesetzt, ist eine Anpassung dort zu beantragen.

Die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen kann bis zum Ende des 15. auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonats vorgenommen werden.

Hebesatz

Hebesatz

Die Stadt Dessau-Roßlau hat in der Hebesatzsatzung festgelegt, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrages die Gewerbesteuer zu erheben ist.

Derzeit gilt für die Gewerbesteuer der Hebesatz von 450 v. H.

Verzinsung

Verzinsung

Erfolgt die Festsetzung der Jahressteuer 15 Monate (oder später) nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, werden für eventuelle Steuernachzahlungen oder –erstattungen Zinsen festgesetzt.

Die Zinshöhe beträgt bis 31.12.2018 0,5 % pro Monat.
Ab 01.01.2019 beträgt der Zinssatz  0,15 % pro Monat.

Coronabedingt hat der Gesetzgeber die Abgabefristen (Karenzzeit) für die Steuererklärungen verlängert.

Steuerfestsetzung und Zahlweise

Steuerfestsetzung und Zahlweise

Die jährliche Gewerbesteuer und ihre Vorauszahlungen werden mit Steuerbescheid festgesetzt und erhoben.

Sie ist in vierteljährlichen Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig.

Bei unterjährigen Steuerfestsetzungen oder Änderungsbescheiden können die Fälligkeiten abweichen; damit werden mögliche Nachzahlungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig, soweit Vierteljahresbeträge bereits fällig geworden sind. Die konkreten Zahlungstermine entnehmen Sie dem Gewerbesteuerbescheid.

Ist ein Gewerbesteuerbescheid /Vorauszahlung ergangen, gilt dieser auch für Folgejahre, bis ein geänderter Steuerbescheid erlassen wird. In diesen Fällen erfolgt die Festsetzung der Gewerbesteuer im Folgejahr durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Amtliches Verkündungsblatt) der Stadt Dessau-Roßlau.

Soll die Gewerbesteuer vom Konto abgebucht werden, füllen Sie bitte das entsprechende Formular /Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteneinzugsverfahren (SEPA) aus und senden es unterschrieben an die Stadt Dessau-Roßlau zurück.

Formulare

Formulare

ausfüllbar mit Unterschrift

Alternative

Datenschutzhinweis

Kontakt

Ansprechpartner für alle Fragen um die Gewerbesteuer finden Sie

in Dessau Rathaus-Altbau
Zimmer 253, 255-256,
0340 204-1222, -1522 und -1822
0340 204-2692902

E-Mail: gewerbesteuer@dessau-rosslau.de