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Mehrbedarfe

Für bestimmte Personen nimmt der Gesetzgeber einen höheren Regelbedarf an. Nach  § 30 des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) zählen dazu Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende, werdende Mütter und Kranke.

Höhe der Mehrbedarfe

Die Höhe des Monatsbedarfs richtet sich nach den Prozentsätzen der für ihn als Haushaltsangehörigen oder Haushaltsvorstand zustehenden  Regelbedarfsstufe (maßgebender Regelsatz).
Insgesamt dürfen die Mehrbedarfsleistungen 100% der maßgebenden Regelbedarfsstufe nicht übersteigen. Es sind folgende Mehrbedarfe geregelt:

Leistungsberechtigte mit Mehrbedarf Anteil am maßgebenden Regelsatz
mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen "G" 17%
Schwangere ab der 12. Woche 17%
Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder zwei / drei Kindern unter 16 Jahren 36%
Alleinerziehende mit 4 oder mehr Kindern 12% pro Kind, maximal 60% gesamt
behinderte Menschen ab dem 15. Lebensjahr, denen Eingliederungshilfe gewährt wird 35%
Kranke, Genesende oder von Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen Mehrbedarf in angemessener Höhe

Anschrift und Öffnungszeiten

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration

Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau

0340 / 204 20 50  
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de

Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)

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  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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