A+ A-

Blindenhilfe

Blinden Menschen wird neben dem Blindengeld, einer Leistung des Landes Sachsen-Anhalt, Blindenhilfe nach  § 72 des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Zu beachten ist, dass das Landesblindengeld vorrangig in Anspruch zu nehmen ist, bevor weitere Hilfen gewährt werden können.

Wer hat Anspruch auf Blindenhilfe?

Wer hat Anspruch auf Blindenhilfe?

Blindenhilfe wird jedem blinden Menschen gewährt, der

  • mit Hauptwohnsitz in Dessau-Roßlau gemeldet ist,
  • das 1. Lebensjahr vollendet hat,
  • Inhaber eines  Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen "Bl" ist und
  • seinen Lebensunterhalt aus eignem Einkommen und Vermögen nicht decken kann.

Wie hoch ist die Blindenhilfe?

Wie hoch ist die Blindenhilfe?

Unter Anrechnung gleichartiger Leistungen (Geld- oder Sachleistungen wie Landesblindengeld, Pflegegeld usw.) werden seit 1. Januar 2017

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: monatlich 326,98 Euro

nach Vollendung des 18. Lebensjahres: monatlich 653,96 Euro

gezahlt.

Die Blindenhilfe verändert sich jeweils zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Krankenversicherung verändert.

Wie lange wird Blindenhilfe gewährt?

Wie lange wird Blindenhilfe gewährt?

Blindenhilfe wird ab dem Monat der Antragstellung und solange gewährt, wie die Voraussetzungen für Blindenhilfe bestehen.

Weitere informelle Links

Weitere informelle Links

Landesblindengeld (Homepage des Landesverwaltungsamtes) 
Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt

Anschrift und Öffnungszeiten

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration

Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau

0340 / 204 20 50  
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de

Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen für Menschen mit Behinderungen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Zentrales Informationsbüro "Leben und Wohnen im Alter mit Behinderung"
  • Schuldnerberatung