Die Altenhilfe nach § 71 des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern, um alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen und die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.
Leistungen der Altenhilfe werden in der Regel zur Unterstützung alter Menschen erbracht. Sie können aber auch geleistet werden, wenn sie der Vorbereitung auf das Alter dienen.
Sofern im Einzelfall Beratung und Unterstützung erforderlich ist, kann Altenhilfe ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen oder Vermögen geleistet werden. Dennoch handelt es sich auch hier um eine nachrangige Hilfe, d. h. andere Hilfeleistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Als Leistungen der Altenhilfe kommen in Betracht:
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau
sozialamt@dessau-rosslau.de
0340 / 204 21 50
Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
(nur Rathaus Dessau)
sowie nach Vereinbarung
Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)
Zimmer: 112 (1. Obergeschoss)
0340 / 204 2559
Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden.