Suchtprävention ist eine Querschnittsaufgabe. Deshalb arbeitet die Fachstelle vor Ort, aus den Aufgabenfeldern des Kinder- und Jugendschutzes mit Gesundheitsdienst, Krankenversicherung, Schule, Öffentliche Ordnung und Polizei zusammen.
Prävention ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und gesetzlich definiert im § 14 SGB VIII.
In diesem Rahmen soll die Lebenskompetenz von jungen Menschen gefördert werden, indem Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen.
Als erzieherischer Kinder und Jugendschutz bezeichnet man den vorbeugenden Aspekt der Kinder- und Jugendhilfe.
Er beinhaltet die Sicherungsfunktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung.
Kinder und Jugendliche und deren ErziehungsberechtigteFachleuteBürger und Bürgerinnen der Stadt
Die Koordinierungsstelle arbeitet auf landesweiter Ebene mit dem Landesjugendamt und der Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt im Facharbeitskreis Prävention zusammen. Sie ist fachlich mit allen anerkannten Fachstellen für Prävention im Land Sachsen- Anhalt im stetigen Austausch.
www.lvwa.sachsen-anhalt.de/familie-und-soziales
www.ls-suchtfragen-lsa.de
Jugendamtsleiter der Stadt Dessau-Roßlau
Christian Deckert
Kontakt über zentrale Vermittlungsstelle
204-2051
jugendamt@dessau-rosslau.de
Für dringende Notfälle (z. B. mögliche Inobhutnahmen von Kindern oder Jugendlichen) ist das Jugendamt außerhalb der Öffnungszeiten rund um die Uhr über die Rettungsleitstelle der Stadtverwaltung Dessau-Roßlau 0340 204-1376 zu erreichen.