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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

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Kindheit und Jugend sind Zeiten besonderer Schutzbedürftigkeit eines Menschen. Der junge Mensch erwirbt in diesen Lebensphasen grundlegende Kompetenzen für eine eigenständige Lebensführung.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll diese Lebensphase mit Präventionsangeboten schützend flankieren.

Gesetzliche Grundlagen

Der Jugendschutz soll Angebote und Maßnahmen bereithalten und durchführen, die junge Menschen befähigen sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und diese zu Verantwortung Entscheidungsfähigkeit und Kritikfähigkeit erziehen.

Rechtsgrundlagen sind:

  • SGB VIII (insbesondere § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag(JMStV)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Gaststättengesetz (GastG)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • StGB
  • BGB u. v. m.

 

Zielsetzungen

  • Herausbildung von Resilienz zur Bewältigung von Problemlagen, insbesondere in der Jugendphase
  • Schutz vor jugendgefährdenden Print-, Spiel- und Bildmedien
  • Sensibilisierung der Sorgeberechtigten,  Lehrer_innen und den Fachkräften in der Jugendhilfe
  • Sensibilisierung der Einwohner_innen und Kooperationspartner_innen für Jugendschutzthemen
  • Einhaltung § 6 Abs.2 Jugendarbeitsschutzgesetz - Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Rundfunk, Fernsehen, Casting usw.
  • Einhaltung des erzieherischen Jugendschutzes

 

Genehmigungen nach § 6 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz

Kindern und Jugendlichen ist es in einem streng regulierten Rahmen mit Genehmigung gestattet, einer Tätigkeit (Mitwirkung) im Rahmen einer Veranstaltung nachzugehen. Diese Anträge nach § 6 Abs.2 JuArbSchG genehmigt das Jugendamt (erzieherische Kinder- und Jugendschutz) nach Rücksprache mit den Landesverwaltungsamt und den betreffenden Institutionen wie Theater, Filmproduktionen, Casting-Agenturen oder Showveranstaltern. Kinder und Sorgeberechtigte werden dabei nach Bedarf beraten.

 

Weitere Informationen zu Jugendschutzthemen:

https://www.juuuport.de/beratung

https://www.klicksafe.de/

https://www.fjp-media.de/

https://www.servicestelle-jugendschutz.de/

https://www.klicksafe.de/ueber-klicksafe/safer-internet-day/sid-2022

www.villa-schoepflin.de/cannabis-quo-vadis.html

www.awo-halle-merseburg.de/angebote/projekte/suchtpraevention/crystal-box/

www.halt.de

www.prev@work.de

www.bzga.de

www.babybedenkzeit.de

www.ls-suchtfragen-lsa.de

www.suchtberatung-bethanien.de

www.leben-ohne-stoff.de

 

 

Angebote

Alle Angebote die der erzieherische Kinder- und Jugendschutz anbietet sind durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zertifizierte Programme, Best Practice Methoden und evaluierte Ansätze.

Angebote finden sich zu Themen wie: Medienethik, Resilienz-Übungen, Konflikte, Jugend und Alkohol, Jugend und Cannabis u. v. m.

 

Angebote des Erzieherischen Ki. u. Jugendschutzes in Jugendfreizeiteinrichtungen

Angebote des Erzieherischen Kinder und Jugendschutzes in Grundschulen

Angebote des Erzieherischen Kinder und Jugendschutzes zur Prävention in Schulen

Jugendschutzgesetz

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