Kindheit und Jugend sind Zeiten besonderer Schutzbedürftigkeit eines Menschen. Der junge Mensch erwirbt in diesen Lebensphasen grundlegende Kompetenzen für eine eigenständige Lebensführung.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll diese Lebensphase mit Präventionsangeboten schützend flankieren.
Der Jugendschutz soll Angebote und Maßnahmen bereithalten und durchführen, die junge Menschen befähigen sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und diese zu Verantwortung Entscheidungsfähigkeit und Kritikfähigkeit erziehen.
Rechtsgrundlagen sind:
Kindern und Jugendlichen ist es in einem streng regulierten Rahmen mit Genehmigung gestattet, einer Tätigkeit (Mitwirkung) im Rahmen einer Veranstaltung nachzugehen. Diese Anträge nach § 6 Abs.2 JuArbSchG genehmigt das Jugendamt (erzieherische Kinder- und Jugendschutz) nach Rücksprache mit den Landesverwaltungsamt und den betreffenden Institutionen wie Theater, Filmproduktionen, Casting-Agenturen oder Showveranstaltern. Kinder und Sorgeberechtigte werden dabei nach Bedarf beraten.
https://www.juuuport.de/beratung
https://www.servicestelle-jugendschutz.de/
https://www.klicksafe.de/ueber-klicksafe/safer-internet-day/sid-2022
www.villa-schoepflin.de/cannabis-quo-vadis.html
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