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Interessenbekundungsverfahren von Parkflächen für Carsharingfahrzeuge

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Be­reit­stel­lung von Park­flä­chen im öf­fent­li­chen Ver­kehrs­raum zum Zwe­cke der Nut­zung für sta­ti­ons­ba­sier­te Cars­ha­ring­fahr­zeu­ge

Die Stadt Dessau-Roßlau stellt Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt 2 Jahre mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich.

Die Parkflächen werden ab 01.07.2021 bereitgestellt.

Es werden keine Sondernutzungsgebühren sowie Parkgebühren erhoben, um gemäß dem Carsharinggesetzes (CsgG) das Carsharing im Stadtgebiet zu fördern. Es wird lediglich eine einmalige Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis erhoben.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an geeignete und zuverlässige Carsharing-Unternehmen. Die Eignungskriterien und die Zuverlässigkeit ergeben sich aus § 5 Abs. 3 und 4 des Carsharinggesetzes (CsgG). Zu den Eignungskriterien und erforderlichen Nachweisen wird auch auf die Anlage 1 – Eignungskriterien zu § 5 Abs. 4 Satz 3 des Carsharinggesetzes – verwiesen. Die Zuteilung der Parkflächen kann einzeln oder zu mehreren erfolgen. Spätestens 4 Wochen nach der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist der Parkplatz für das stationäre Carsharing einzurichten und zu nutzen.

Die vorgesehenen Parkplätze werden durch geeignete Markierung und Beschilderung gegen die widerrechtliche Benutzung gesichert. Die Carsharing-Fahrzeuge müssen als solche sichtbar gekennzeichnet werden. Näheres ergibt sich aus der erteilten Sondernutzungserlaubnis.

Diese 10 Parkflächen werden bereitgestellt.

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Absprache mit der Stadt Dessau-Roßlau weitere Parkflächen auszuweisen.

Interessierte Carsharing-Unternehmen werden gebeten, die Auflistung der gewünschten Parkplätze aus o. g. Übersicht bis zum 06.05.2021 im verschlossenen Umschlag mit dem Titel dieser Ausschreibung an folgende Anschrift zu senden:

     Stadt Dessau-Roßlau
     Tiefbauamt
     Herr Dämmrich
     Finanzrat-Albert-Straße 1
     06862 Dessau-Roßlau

Erfüllen mehrere Carsharing-Unternehmen die genannten Anforderungen und gibt es mehrere Interessenten für den gleichen Standort, wird für die einzelnen Parkplätze durch Los entschieden, soweit nicht ausreichend Parkflächen ausgewiesen sind.

Anfragen richten Sie bitte an die o. g. Adresse oder an den Ansprechpartner des Tiefbauamtes der Stadt Dessau-Roßlau: Herr Dämmrich, E-Mail: Christian-Max.Daemmrich@dessau-rosslau.de

Anfragen

Stadt Dessau-Roßlau
Tiefbauamt
Herr Dämmrich
Finanzrat-Albert-Straße 1
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2668
Christian-Max.Daemmrich@dessau-rosslau.de

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