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Gestaltungssatzung für einen Teil des Sanierungsgebietes Dessau-Nord

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Gestaltungssatzung für einen Teil des Sanierungsgebietes Dessau-Nord

Lage im Stadtgebiet

Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst im Sanierungsgebiet Dessau-Nord die Teilbereiche A und B, die in einem Lageplan dargestellt sind. Zur Satzung gehört auch ein Straßen- und Hausnummernverzeichnis.

Zweck

Die gestalterischen Bestimmungen sollen dass charakteristische Stadtbild von Dessau-Nord bewahren. Insbesondere die typischen baulichen Gestaltungsmerkmale sollen erhalten oder wieder aufgenommen werden, um die Eigenart des Gebietes zu sichern und zu fördern. Mit der Gestaltungssatzung wird Bauwilligen, Bürgern und Grundstückseigentümern ein einheitlicher Rahmen vorgegeben, in welcher Weise und bis zu welchem Umfang gestalterische Maßnahmen (im Sanierungsgebiet) möglich bzw. auch gewünscht sind.

Geltungsbereich und Satzung

Geltungsbereich (Lageplan) [PDF | 0,9 MB]

Satzung (Auszug aus dem Amtsblatt 1/2016) [PDF | 2,0 MB]

Für die bessere Lesbarkeit stehen hier zusätzlich eine Abschrift der Satzung [PDF | 557 KB] und eine Abschrift des Straßenverzeichnisses [PDF | 74 KB] zur Verfügung.

Inkrafttreten

Der Stadtrat der ehemaligen Stadt Dessau hat am 05. November 1997 die Gestaltungssatzung für einen Teil des Sanierungsgebietes Dessau-Nord beschlossen. Entsprechend der Maßgabe in der Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidiums Dessau vom 25. März 1998 wurde der Beitrittsbeschluss neu gefasst.
Die Gestaltungssatzung ist nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt 05/1999 der Stadt Dessau am 26. April 1999 in Kraft getreten.

Weitergeltung

Der Stadtrat hat am 09. Dezember 2015 die unbefristete Weitergeltung der "Gestaltungssatzung für einen Teil des Sanierungsgebietes Dessau-Nord" in der am 26. April 1999 in Kraft getretenen Fassung als örtliche Bauvorschrift beschlossen (Beschlussvorlage BV/290/2015/VI-61).
Die unbefristete Weitergeltung der "Gestaltungssatzung für einen Teil des Sanierungsgebietes Dessau-Nord" wurde im Amtsblatt 01/2016 der Stadt Dessau-Roßlau am 19. Dezember 2015 bekannt gemacht.


Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.

Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.

Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de