Die Stadt Dessau-Roßlau sucht einen Bewerber für die Ausrichtung eines Adventsmarktes in der Dessauer Innenstadt (Zerbster Straße — Bereich zwischen Marienkirche, Platz der Deutschen Einheit und Marktplatz) für den Zeitraum von 2023 bis 2027. Der Adventsmarkt soll alljährlich ab jeweils dem ersten Montag nach Totensonntag bis Heiligabend stattfinden. Die Öffnungszeiten sind täglich von 11.00 Uhr bis 21.00 Uhr zu gewährleisten. Alle Aktivitäten im Freien sind bis 22.00 Uhr zu beenden. Ausnahmen im Innenbereich (in Zelten und Hütten) unter Einhaltung des Lärmschutzes können zugelassen werden.
Es wird eine Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung für eine Fläche erteilt. Die zur Verfügung stehende Fläche können Sie der Anlage A entnehmen. Diese Sondernutzungserlaubnis beinhaltet zusätzlich zum Zeitraum der Veranstaltung auch die Auf- und Abbauzeiten. Die Aufbauzeiten betragen max. zwei Wochen, der Abbau ist bis jeweils zum 31. Dezember zu realisieren.
Das Nutzungsrecht wird für fünf Jahre - mit einseitiger Verlängerungsoption der Stadt Dessau- Roßlau für weitere zwei Jahre - eingeräumt.
Die Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der jeweils aktuell gültigen Sondernutzungssatzung der Stadt Dessau-Roßlau und in Abhängigkeit der genutzten Fläche.
Bei der Inanspruchnahme der Fläche ist zu beachten, dass die Tonnagebegrenzung für den Platz der Deutschen Einheit 3,5 Tonnen beträgt. Auf diesem Platz ist je ein Abstand im Radius von 2 m zu den Mahnmalen Friedensglocke und Gorbatschow Rechnung zu tragen. Zu berücksichtigen sind zudem die notwendigen Freiflächen für die Feuerwehr im Veranstaltungsgebiet sowie die 3 m breite Feuerwehrumfahrung auf der östlichen Seite des Marktplatzes.
Die Medienversorgungsanlagen auf dem Marktplatz werden zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Strom, Wasser und Abwasser werden per Zählerstand für die Zeit der Flächenverfügbarkeit festgestellt und direkt beim Anbieter durch den Veranstalter abgerechnet. Der Veranstalter haftet für Schäden an den zur Verfügung gestellten Medienversorgungsanlagen und Flächen. Dem Veranstalter obliegt die Pflicht zur Reinhaltung der Fläche und des Winterdienstes für den gesamten Zeitraum des Marktes und der Auf- und Abbauphase. Die Abfallentsorgung ist vom Veranstalter vertraglich mit dem Stadtpflegebetrieb zu vereinbaren. Alle für die jeweilige Art des Marktes notwendigen Hygieneeinrichtungen sind vorzuhalten.
Der Adventsmarkt wird als Spezialmarkt gem. § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung veranstaltet. Die Veranstaltung wird nach Maßgabe des § 69 Gewerbeordnung unter Beachtung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt festgesetzt.
Das wirtschaftliche Risiko bei der Durchführung des Adventsmarktes trägt der Betreiber allein. Gegen Schadensersatzansprüche der Marktteilnehmer oder Dritter hat sich der Betreiber ausreichend zu versichern.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dessau-Roßlau.
Während der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauarbeiten ist der Stadt Dessau-Roßlau eine verantwortliche Person als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner zu benennen, die ständig rufbereit ist.
Das schriftliche Angebot ist bis zum 31. März 2023 in einem verschlossenen Umschlag zu richten an:
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Postfach 1425
06813 Dessau-Rolßau
Der Umschlag ist außen mit den Absenderangaben und der Angabe „Adventsmarkt 2023 - 2027" zu versehen.
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon: 0340 204-2036
Fax: 0340 204-269 2036
E-Mail: ordnungsamt@dessau-rosslau.de