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Bewerbung für die Ausrichtung des Adventsmarktes

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Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Nutzung des Standortes für die Durchführung eines Adventsmarktes

Die Stadt Dessau-Roßlau sucht einen Bewerber für die Ausrichtung eines Adventsmarktes in der Dessauer Innenstadt (Zerbster Straße — Bereich zwischen Marienkirche, Platz der Deutschen Einheit und Marktplatz) für den Zeitraum von 2023 bis 2027. Der Adventsmarkt soll alljährlich ab jeweils dem ersten Montag nach Totensonntag bis Heiligabend stattfinden. Die Öffnungszeiten sind täglich von 11.00 Uhr bis 21.00 Uhr zu gewährleisten. Alle Aktivitäten im Freien sind bis 22.00 Uhr zu beenden. Ausnahmen im Innenbereich (in Zelten und Hütten) unter Einhaltung des Lärmschutzes können zugelassen werden.

Rahmenbedingungen und Verfahren:

Es wird eine Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung für eine Fläche erteilt. Die zur Verfügung stehende Fläche können Sie der Anlage A entnehmen. Diese Sondernutzungserlaubnis beinhaltet zusätzlich zum Zeitraum der Veranstaltung auch die Auf- und Abbauzeiten. Die Aufbauzeiten betragen max. zwei Wochen, der Abbau ist bis jeweils zum 31. Dezember zu realisieren.

Das Nutzungsrecht wird für fünf Jahre - mit einseitiger Verlängerungsoption der Stadt Dessau- Roßlau für weitere zwei Jahre - eingeräumt.
Die Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der jeweils aktuell gültigen Sondernutzungssatzung der Stadt Dessau-Roßlau und in Abhängigkeit der genutzten Fläche.

Bei der Inanspruchnahme der Fläche ist zu beachten, dass die Tonnagebegrenzung für den Platz der Deutschen Einheit 3,5 Tonnen beträgt. Auf diesem Platz ist je ein Abstand im Radius von 2 m zu den Mahnmalen Friedensglocke und Gorbatschow Rechnung zu tragen. Zu berücksichtigen sind zudem die notwendigen Freiflächen für die Feuerwehr im Veranstaltungsgebiet sowie die 3 m breite Feuerwehrumfahrung auf der östlichen Seite des Marktplatzes.

Die Medienversorgungsanlagen auf dem Marktplatz werden zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Strom, Wasser und Abwasser werden per Zählerstand für die Zeit der Flächenverfügbarkeit festgestellt und direkt beim Anbieter durch den Veranstalter abgerechnet. Der Veranstalter haftet für Schäden an den zur Verfügung gestellten Medienversorgungsanlagen und Flächen. Dem Veranstalter obliegt die Pflicht zur Reinhaltung der Fläche und des Winterdienstes für den gesamten Zeitraum des Marktes und der Auf- und Abbauphase. Die Abfallentsorgung ist vom Veranstalter vertraglich mit dem Stadtpflegebetrieb zu vereinbaren. Alle für die jeweilige Art des Marktes notwendigen Hygieneeinrichtungen sind vorzuhalten.

Der Adventsmarkt wird als Spezialmarkt gem. § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung veranstaltet. Die Veranstaltung wird nach Maßgabe des § 69 Gewerbeordnung unter Beachtung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt festgesetzt.

Das wirtschaftliche Risiko bei der Durchführung des Adventsmarktes trägt der Betreiber allein. Gegen Schadensersatzansprüche der Marktteilnehmer oder Dritter hat sich der Betreiber ausreichend zu versichern.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dessau-Roßlau.

Von dem Bewerber sind folgende Anforderungen zu erfüllen und im Marktkonzept schlüssig darzustellen:

Von dem Bewerber sind folgende Anforderungen zu erfüllen und im Marktkonzept schlüssig darzustellen:

  • Gewünscht ist eine Gestaltung des Adventsmarktes, die eine weihnachtliche Atmosphäre schafft und somit dem Charakter eines Weihnachtsmarktes gerecht wird.
  • Die Stadt Dessau-Roßlau stellt dem Betreiber in ihrem Besitz befindliche Beleuchtungselemente mit weihnachtlichem Charakter für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes zur Verfügung (eine Übersicht zu den verfügbaren Elementen können Sie der Anlage B entnehmen). Diese sind für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes zu verwenden. Den Transport und den Aufbau der Beleuchtungselemente übernimmt der Betreiber in eigener Verantwortung. Der Betrieb der Beleuchtungselemente obliegt dem Betreiber des Weihnachtsmarktes.
  • Die Aufbauten (Weihnachtshütten und Bühne) sind einheitlich zu gestalten und mit weihnachtlicher Außen- und Innendekoration zu versehen.
  • Die Stadt Dessau-Roßlau erwartet das Bereitstellen, die Errichtung und den Betrieb einer Echteislaufbahn. Diese soll als Attraktion in den Adventsmarkt integriert werden und zur Innenstadtbelebung beitragen. Als Grundfläche sind hierfür 450 m² zu berücksichtigen. Die Errichtung der Eisbahn sowie das Betreiben und die Pflege hat der Bewerber eigenverantwortlich über den gesamten Zeitraum des Adventsmarktes sicherzustellen.
  • Die Gastronomiebetriebe sind ebenfalls advents- und weihnachtstypisch zu gestalten.
  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle dürfen nur in Mehrweggeschirr abgegeben werden.
  • Der Markt soll ein breites Sortiment mit deutlichem Advents- und Weihnachtscharakter, wie z. B. Holzschnitzwaren, Advents- und Weihnachtsschmuck, Weihnachtsbaumbeleuchtung und Kerzen, Töpfereiwaren, Glasbläserartikel, weihnachtliche Back- und Süßwaren, Waffeln und gebrannte Mandeln, Geschenkartikel, Keramik-, Kristall- und Glaswaren, Modeschmuck, Kunst- und Trockenblumen beinhalten.
  • Nicht zugelassen sind Handelstätigkeiten, die nach Art und Weise geeignet sind, dem Veranstaltungszweck zu widersprechen. Hierzu zählen unter anderem die unentgeltliche Abgabe von Warenproben, der Verkauf volksfesttypischer Gegenstände, Werbe- und Rappoverkauf sowie die marktschreierische Anpreisung von Waren.
  • Es ist nur eine weihnachtliche und zentral gesteuerte Hintergrundmusik zulässig.
  • Das Aufstellen von Kinderfahrgeschäften (Verhältnismäßigkeit zur Anzahl der Stände insgesamt ist zu beachten) ist erwünscht. Schaustellerfahrgeschäfte sind erlaubt, wenn sie der grundsätzlichen weihnachtlichen Atmosphäre nicht widersprechen.
  • Gestaltung eines weihnachtlichen Rahmenprogrammes, welches täglich - auch auf der Bühne - stattfindet und Familienangehörige anspricht, den Markt aufzusuchen und die Programme der Kinder und Jugendlichen oder unterschiedlicher Vereine und Organisationen zu besuchen (bspw. durch Auftritte diverser Kindereinrichtungen und Schulen der Stadt, Einbeziehung unterschiedlicher Vereine, Künstlerinnen und Verbände).
  • Es wird das Vorhalten einer Hütte, welche über den gesamten Zeitraum unentgeltlich gemeinnützigen Vereinen o. ä. zur Verfügung gestellt wird, erwartet.
  • Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit (Veröffentlichung des Rahmenprogrammes durch Flyer, lnternetseite, Social-Media-Kanäle u. ä).

Die Bewerber werden aufgefordert, das Marktkonzept hinsichtlich der Sicherheitsbestimmungen um folgende Angaben zu erweitern:

Die Bewerber werden aufgefordert, das Marktkonzept hinsichtlich der Sicherheitsbestimmungen um folgende Angaben zu erweitern:

  1. bauliches und inhaltliches Veranstaltungskonzept,
  2. Zeitplan für den Auf- und Abbau,
  3. Lageplan, bezogen auf die Platzfläche mit allen Aufbauten, einschließlich der Flucht- und Rettungswege und den Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes,
  4. Reinigungs- und Sanitärkonzept,
  5. Gestaltungsplan (mit Dokumentation bezüglich des geplanten und beabsichtigten Erscheinungsbildes) und
  6. Angaben zur Sicherung des Marktes (Security).

Während der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauarbeiten ist der Stadt Dessau-Roßlau eine verantwortliche Person als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner zu benennen, die ständig rufbereit ist.

Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Marktkonzept mit o. g. Angaben,
  • Kopie der Gewerbeanmeldung,
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Führungszeugnis jeweils zur Vorlage bei der Behörde (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate),
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zur Vorlage bei einer Behörde,
  • Auskunft aus dem lnsolvenzregister,
  • Versicherungsnachweis,
  • Marktordnung,
  • Lageplan,
  • Nachweis über die Erfahrung bzgl. der Ausrichtung von Märkten und Festen (Referenz - erwartet wird insbesondere die Erfahrung bei der Durchführung von Advents- bzw. Weihnachtsmärkten).

Anlage A - zur Verfügung stehende Fläche

Anlage B - Übersicht verfügbare Beleuchtungselemente

Angebot

Das schriftliche Angebot ist bis zum 31. März 2023 in einem verschlossenen Umschlag zu richten an:

     Stadt Dessau-Roßlau
     Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
      Postfach 1425
     06813 Dessau-Rolßau

Der Umschlag ist außen mit den Absenderangaben und der Angabe „Adventsmarkt 2023 - 2027" zu versehen.

Weitere Auskünfte

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon: 0340 204-2036
Fax: 0340 204-269 2036
E-Mail: ordnungsamt@dessau-rosslau.de