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Städtebauliche Sanierung und Entwicklung

Die städtbaulichen Sanierungsmaßnahmen dienten der Beseitigung städtebaulicher Mängel und Missstände. Ziel war die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen für die im Gebiet lebenden Bewohner und Gerwerbetreibenden. Sanierungsgebiete konnten festgelegt werden, wenn die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Maßnahmen im öffentlichen Interesse liegt, um die städtbaulichen Mängel und Missstände zu beheben. Die Stadt Dessau-Roßlau hat diese Sanierungsgebiete förmlich festgelegt:

Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist ein Prozess, der die Lebensqualität in den betreffenden Gebieten dauerhaft verbessern soll. Aktuelle Themen, wie die demografische Entwicklung, haben auch für die Sanierungsgebiete der Stadt Dessau-Roßlau zu neuen Zielsetzungen geführt. Die vom Stadtrat beschlossenen Sanierungsziele wurden fortlaufend geprüft und wurden bei Bedarf angepasst.

Ferner führte die Stadt auf einer Konversionsfläche seit 1992 die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

  • Kochstedt

durch. Dort wurden in den vergangenen Jahren Grundstücke für eine individuelle Einfamilienhausbebauung geschaffen. Daneben wurden in vorhandenen Gebäuden Wohnungen geschaffen und eine Gemeinschaftseinrichtung hergerichtet.

Für die Bewältigung dieser Aufgaben wurden in den vergangenen Jahren Förder- und Eigenmittel in erheblichem Umfang bereitgestellt. Diese stammten vorrangig aus der Städtebauförderung, die zu jeweils 1/3 durch den Bund, das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt finanziert wurden. Zusätzlich kamen u.a. Mittel der Arbeitsförderung, Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie EFRE-Mittel (europäische Fonds für regionale Entwicklung) bzw. URBAN-Mittel zum Einsatz.


Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de