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Städtebauliche Satzungen

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Um in bestimmten Bereichen des Gemeindesgebietes städtebauliche Besonderheiten oder baugestalterische Qualitäten zu erhalten oder zu verwirklichen, hat die Stadt Dessau-Roßlau Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen aufgestellt.

Die Vorkaufsatzung wurde erlassen, um die städtebaulichen Ziele des Quartiers "Am Leipziger Tor" zu sichern.

Abrundungssatzungen stellen im Gegensatz zum Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan zwar keine Instrumente der Bauleitplanung dar, sie regeln jedoch auch die Bodennutzung.

Gestaltungssatzungen

Gestaltungssatzungen

Gestaltungssatzung für die Einfamilienhaussiedlung in Dessau-Waldersee (1993/2015)

Gestaltungssatzung für einen Teil des Sanierungsgebietes Dessau-Nord (1998/2015)

Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet "Altstadt Roßlau"

Gestaltungssatzung "Waldesruh" (Stadtteil Roßlau)

Erhaltungssatzung

Erhaltungssatzung

Erhaltungssatzung "Ortsteilzentrum Waldsiedlung Dessau-Kochstedt"

Entwicklungssatzungen

Entwicklungssatzungen

Entwicklungssatzung Dessau-Kochstedt

Entwicklungssatzung Dessau-Kochstedt, Erweiterung

Sanierungssatzungen

Sanierungssatzungen

Sanierungssatzung "Dessau-Nord"

Sanierungssatzung "Dessau-Nord-West"

Sanierungssatzung "Altstadt Roßlau"

Sanierungssatzung "Nördliche Mühlenstraße" (Stadtteil Roßlau)

Abrundungssatzungen

Abrundungssatzungen

Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Ortsteil Streetz 1. Änderung

Abrundungs- und Klarstellungssatzung Ortsteil Natho

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de