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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 36

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 "Parkhaus Teichstraße"

Lage im Stadtgebiet

Das Plangebiet befindet sich am Nordrand der Innenstadt des Stadtteils Dessau. Es wird im Norden durch den Knoten Kavalierstraße / Albrechtsplatz / Zerbster Straße / Ferdinand-von-Schill-Straße und durch die Bebauung an der Nordseite der Teichstraße, im Osten durch die Grundstücksgrenzen des Liborius-Gymnasiums, im Süden durch die Ausfahrt zur Rabestraße und die Grenze zum Grundstück "Kristallpalast" und im Westen durch die östliche Grenze der Grundstücke Zerbster Straße 38-46 begrenzt.

Nutzungsarten

Es sind die Nutzungsart "Parkhaus" gemäß § 9 Abs. 1 BauGB, Mischgebiete gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen und Grünflächen festgesetzt.

Planzeichnung und Begründung

Planzeichnung [PDF | 1,9 MB]

Begründung [PDF | 0,4 MB]

Inkrafttreten

Der Stadtrat hat am 21. September 2005 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 04/2006 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 25. März 2006 in Kraft getreten.


Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.

Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.

Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de

Übersichtskarte

"Übersichtskarte [PDF 5,5 MB, DIN A1]"

Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.