Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nördlich der Ortschaft Mühlstedt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 162 ha und wird im Westen, Norden und Südosten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch die Dorfstraße und im Nordosten durch Waldflächen begrenzt. Das Plangebiet umfasst diverse Flurstücke der Flur 1, Gemarkung Mühlstedt.
Es sind Sondergebiete gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 8,9 MB]
Begründung mit Umweltbericht [PDF | 3,7 MB]
Zusammenfassende Erklärung [PDF | 2 MB]
Der Stadtrat hat am 10. Dezember 2025 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
(BV/242/2026/I-61)
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 05/2026 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 24. April 2026 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Sachgebiet Städtebau
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06862 Dessau-Roßlau
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.