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Bebauungsplan 226 "Gewerbestandort am Wäldchen"

Lage im Stadtgebiet

Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Rodleben der Stadt Dessau-Roßlau, östlich der Straße "Am Wäldchen", zwischen der Ortslage Rodleben im Norden und der "Siedlung Wäldchen" im Süden.

Nutzungsarten

Es sind eingeschränkte Gewerbegebiete gemäß §§ 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen und Flächen für Wald festgesetzt.

Planzeichnung und Begründung

Planzeichnung [PDF | 4,9 MB]

Begründung [PDF | 1,7 MB]

Inkrafttreten

Der Stadtrat hat am 8. Juli 2020 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage BV/070/2020/III-61). Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 10/2020 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 25. September 2020 in Kraft getreten.

Der Bebauungsplan 226 "Gewerbestandort am Wäldchen" ersetzt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 41 (4 in Rodleben) "Industriegebiet Neubau Pharmawerk".


Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.

Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.

Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de

Übersichtskarte

"Übersichtskarte [PDF 5,5 MB, DIN A1]"

Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.