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Bebauungsplan 216 "Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche"

Lage im Stadtgebiet

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte bebaute und baurechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilende Stadtgebiet der Stadt Dessau-Roßlau mit Ausnahme der Ortsteile Brambach, Rietzmeck, Neeken, Mühlstedt, Streetz, Natho, Kleutsch und Sollnitz. Für diese Ortsteile ist aufgrund ihrer dörflichen Struktur und Einwohnerstärke und -dichte sowie des sich nach den Maßgaben des § 34 BauGB ergebenden Zulässigkeitsrahmens für zentrenerelevanten Einzelhandel kein Regelungsbedarf im Rahmen dieser Bebauungsplanung erkennbar.
Nicht Bestandteil sind weiterhin die Teilflächen, welche durch rechtskräftige Bebauungspläne bzw. rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungspläne gemäß §§ 30/12 BauGB bestandskräftig überplant wurden. D. h., für bereits beplante Gebiete mit Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung in Bebauungs- oder Vorhaben- und Erschließungsplänen werden mit dem Bebauungsplan 216 keine Festsetzungen zur Begrenzung des Einzelhandels getroffen.

Planzeichnung und Begründung

Planzeichnung Teilplan 1 [PDF | 9,5 MB]

Planzeichnung Teilplan 2 [PDF | 14,9 MB]

Planzeichnung Teilplan 3 [PDF | 14,3 MB]

Begründung [PDF | 4,0 MB]

Inkrafttreten

Der Stadtrat hat am 11. Dezember 2013 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage BV/347/2013/VI-61). Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 01/2014 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 21. Dezember 2013 in Kraft getreten.


Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.

Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.

Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de

Übersichtskarte

"Übersichtskarte [PDF 5,5 MB, DIN A1]"

Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.