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Bebauungsplanung

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Was regelt der Bebauungsplan?

Was regelt der Bebauungsplan?

Eine Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Er enthält grundsätzlich Festsetzungen:

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Grundstücksanteil, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf (Grundflächenzahl)
  • zur Höhe baulicher Anlagen und zur Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Frage, ob mit seitlichem Grenzabstand zu bauen ist (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur Anordnung der Hauptgebäude und zu den örtlichen Verkehrsflächen.

In Verbindung mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen regelt der Bebauungsplan auch die Art der Dachformen, die Materialität der Fassaden und die Zulässigkeit von Werbeanlagen.

Der Bebauungsplan ist eine Satzung und damit ein Ortsgesetz. Er gilt im Allgemeinen nur für einen Teil des Stadtgebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken. Lediglich der den Einzelhandel steuernde Bebauungsplan Nr. 216 gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Dessau-Roßlau.

In der Regel besteht der Bebauungsplan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Dazu gehören auch eine Begründung, ein Umweltbericht und diverse Fachgutachten. Letztere werden häufig zur Beurteilung des Lärmschutzes und zur Beschaffenheit des Baugrundes erstellt.


Auskunft, Beratung, Einsichtnahme

Auskunft, Beratung, Einsichtnahme

Der Umgang und das Lesen der Bebauungspläne sind mitunter sehr schwierig. Beispielsweise ist es möglich, dass neben Bebauungspläne ergänzend auch die Vorschriften über den Innenbereich (§ 34 BauGB) oder den Außenbereich (§ 35 BauGB) zu beachten sind. Derartige Bebauungspläne werden als einfache Bebauungspläne bezeichnet. Hinzu kommt, dass Bebauungspläne geändert, ergänzt oder gar aufgehoben werden können.

Im Zweifel geben die Mitarbeiter der Abteilung Städtebau und Planungsrecht fachkundige Hilfestellung. Hier sind neben einer mündlichen Beratung auch Ausschnitte aus den rechtskräftigen Bebauungsplänen erhältlich.

Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bildet nur der Originalplan, der die aktuelle gültige Rechtslage wiedergibt.

Alle Originalpläne der Stadt Dessau-Roßlau mit Begründung und Textlichen Festsetzungen werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste bereitgehalten. Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können dort ebenfalls eingesehen werden.


Übersichtskarte

Übersichtskarte [PDF 6,9 MB, DIN A1]

Die Übersichtskarte zeigt auf der Grundlage der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den erreichten Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.

Dargestellt sind sowohl die rechtswirksamen Bebauungs- und Vorhabenpläne entsprechend ihrer überwiegend festgesetzten Nutzung als auch die Bebauungs- und Vorhabenpläne, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind.

Ergänzt wird die Karte um die Grenzen der Verantwortungsbereiche der 14 Ortschaftsräte und der 5 Stadtbezirksbeiräte der Stadt Dessau-Roßlau.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de

Rechtswirksame Bebauungspläne

Auf der Seite  Rechtswirksame Bebauungspläne, die derzeit aufgebaut wird, werden zukünftig alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Dessau-Roßlau zu finden sein.