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Regenwasser

Versiegelung - und Ökologische Auswirkungen

Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen, zum anderen steigt das Risiko, dass bei starken Regenfällen die Kanalisation oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können und es somit zu örtlichen Überschwemmungen kommt.

Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser verdunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind, welche somit als Wasserverdunster und als Schattenspender ausfallen.

Vor allem wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit durch eine Versiegelung der Böden massiv beeinträchtigt. Wenn der Boden dauerhaft von Luft und Wasser abgeschlossen ist, geht die Bodenfauna zugrunde, welche wiederum wichtige Funktionen für den Erhalt und die Neubildung von fruchtbaren Böden erfüllt. (Quelle: UBA)

Durch spezielles Ökopflaster (Fugen > 25 % der Gesamtoberfläche) kann Regenwasser fast ungehindert versickern. Eine zweite Möglichkeit Versiegelung zu verringern, ist die Anlage einer Dachbegrünung.
Ein begrüntes Dach kann je nach Substratstärke bis 50% des Regenwassers zwischen speichern. Grundstückseigentümer zahlen für begrünte Dächer nur die halbe Regenwasser-Einleitgebühr.

Versickerung von Niederschlagswasser

Die Versickerung von Regenwasser hat nach Abwassersatzung vom 1. Januar 2010, §3 grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück zu erfolgen. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen und eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen.

Bei stark bindigen Böden oder einem hohen Grundwasserstand ist eine Versickerung nicht möglich. Hier ist auf Antrag eine Einleitung in das öffentliche Kanalnetz möglich, Formular hier.
Für das eingeleitete Regenwasser ist eine Gebühr nach versiegelter Fläche zu entrichten. Bei der Ableitung von Regenwasser auf ihr Grundstück sollten Sie bedenken, dass auch bei Starkregenereignissen, eine gefahrlose Versickerung möglich sein muss. Durch einen geringen Versiegelungsgrad verbessern Sie die Grundwasserneubildung und entlasten unser Kanalnetz.

Regenwassereinleitgebühr

Für die Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation ist eine Einleitgebühr (Entgelt) zu zahlen, rechtliche Grundlage ist die „Allgemeine Bestimmungen für die Entwässerung und die Entgelte der DESWA GmbH (ABE)“ vom 01.01.2010, s. §4 und Anhang III., siehe hier.
Für das eingeleitete Regenwasser ist ein Entgelt zu entrichten, welches nach folgender Formel errechnet wird. Niederschlagsmenge(m³/m² versiegelte Fläche) x abflusswirksame Fläche x Entgeltsatz. Das Entgelt errechnet sich nach dem Durchschnitt der Niederschlagsmenge der letzten 10 Jahre in Dessau-Roßlau .
Die Abrechnung erfolgt über die Stadtwerke Dessau.
Ansprechpartner für die Flächenerfassungen oder Flächenänderungen: Frau Danapfel 0340 8992402 oder per Email: ADanapfel@dvv-dessau.de.

Die Abrechnung durch die DESWA erfolgt einmal im Jahr.

Regenwassernutzung

Die einfachste Form der Regenwassernutzung ist die Bewässerung im eigenen Garten. Regenwasser ist kostenlos und auf Grund der geringen Wasserhärte (kalkarm) für viele Garten- und Grünpflanzen, z.B. Rhododendron sehr gut geeignet. Regentonnen gibt es in unterschiedlichen Größen und Ausführungen.
Denken Sie daran, dass eine Regentonnen bei Starkregen überlaufen könnte.
Der Überlauf muss so gestaltet sein, dass eine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke ausgeschlossen werden kann. Falls die Tonne nicht frostsicher ist, muss sie rechtzeitig geleert werden

Die Speicherung von Regenwasser in größeren Behältern (Zisternen) ist möglich, jedoch wesentlich kostenaufwendiger. Sie benötigen neben dem Sammelbehälter, einen Filter, ein Leitungsnetz und eine Saugpumpe. Die Temperatur im Behälter sollte max. 18°C betragen, um die Gefahr einer bakteriellen Belastung zu minimieren. Für den Einlauf in den Sammelbehälter gibt es sich selbst reinigende Filter. Spezielle Siebe verhindern das Ablagern von Laub in der Dachrinne, s. Foto.

Regenwasser kann im Haushalt genutzt werden, wenn für das verwendete Wasser keine Trinkwasserqualität erforderlich ist. Insbesondere ist das Trinkwassersystem vom Regenwassersystem strikt zu trennen, um ein Kontaminierung des öffentlichen Trinkwassernetzes auszuschließen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre zur Nutzung von Regenwasser vom Umweltbundesamt.

Wegweiser

Amt für Umwelt- und Naturschutz

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Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau

0340 204-2083
0340 204-2983
umweltamt@dessau-rosslau.de

Umwelttelefon:
0340 204-1583

Sprechzeiten:
Die.: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr
Do.: 8.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr

Anfahrt:
mit dem Bus Nr. 16 in Richtung Meinsdorf
Ausstieg Anhaltiner Platz

Formulare

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare.