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Schutzgebiete

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Naturschutz

Schutzgebiete

Die in Deutschland geltenden Schutzgebietskategorien beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die unterschiedlichen Schutzgebiete können hinsichtlich ihrer Größe, ihres Schutzzwecks und ihrer Schutzziele und den daraus abzuleitenden Nutzungseinschränkungen unterschieden werden. Die wichtigsten Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke sowie die Schutzgebiete gemäß NATURA 2000. Sie können sich überlagern oder sind in wenigen Einzelfällen sogar deckungsgleich.
Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke werden aufgrund ihrer Flächengröße auch als Großschutzgebiete bezeichnet.

Historie

Der Naturschutz in Anhalt hat eine lange Tradition. Bereits am 14. Juni 1923 trat das
„Anhaltische Naturschutzgesetz“ in Kraft. Es war das erste Naturschutzgesetz in Deutschland,
das ausschließlich den Naturschutz zum Gegenstand hatte.

Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden in den folgenden Jahren 31 Naturschutzgebiete in Anhalt ausgewiesen, z.B. der Saalberghau, der Birkenhau bei Möst und der Rößling bei Mosigkau.
Mitte des 19. Jh. setzen in Anhalt Bestrebungen zum Schutz des Bibers ein. Das Anhaltische Polizeistrafgesetz von 1855 verbot das Fangen und Töten der Tiere. Der Amtsmann Max Behr (1857-1934) aus Steckby war als spezieller Beauftragter für die Biberforschung und Betreuung tätig. Sein Haus beherbergt heute die Staatliche Vogelschutzwarte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
(Quelle: Veröffentlichungen der LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff, Heft 6/ 2012)

Weitere Informationen zur Entstehung des Naturschutzrechtes ab 1855 in Anhalt finden Sie hier [30 kB].

Es gibt unterschiedliche Schutzgebietskategorien:

Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, in ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen.

Nationalparke
Nationalparke (§ 24 BNatSchG) sind großräumige Landschaften nationaler Bedeutung, die sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen solchen Zustand zu entwickeln oder entwickelt zu werden. Frei von nutzenden und lenkenden Eingriffen des Menschen soll Natur sich nach ihren eigenen Gesetzen entwickeln können. Nationalparke tragen zur Bewahrung der Schöpfung und der natürlichen Artenvielfalt bei und schaffen Rückzugsgebiete für wildlebende Pflanzen und Tiere.

UNESCO Biosphärenreservat
Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG) dienen dem großräumigen Schutz von Natur- und Kulturlandschaften. Vornehmliche Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt. Darüber hinaus sollen sie beispielhaft der Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Wirtschaftsweisen in allen Wirtschaftssektoren dienen.

Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebieten (§ 26 BNatSchG) obliegt die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. In der Regel handelt es sich um großflächigere Gebiete, die auch eine Bedeutung für die Erholung des Menschen haben.

Naturpark
Naturparke (§ 27 BNatSchG) sind großräumige Kulturlandschaften, in denen der Schutz und die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt stark mit der Erholungsfunktion der Landschaften für den Menschen verbunden sind. In ihnen werden umweltverträglicher Tourismus und dauerhaft umweltverträgliche Landnutzungen unterstützt.

Geschützte Alleen
Nach § 29 BNatSchG können daher Teile von Natur und Landschaft unter Schutz gestellt werden, z.B. Alleen, Hecken oder andere Landschaftsbestandteile.
Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.

Alleen sind von einmaliger landschaftlicher Schönheit und eine Bereicherung für Mensch und Natur.
Keine gleicht der anderen.

Dessau-Roßlau

Hier finden Sie eine Karte mit den Landschaftsschutzgebieten (LSG) und dem UNESCO Biosphärenreservat Mittelelbe.

Die zweite Karte informiert zu Natur- und Vogelschutzgebieten und zu FFH-Gebieten.

In dieser Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den Schutzgebieten in Dessau-Roßlau, mit einer Kurzbeschreibung und hier eine Tabelle mit den Schutzgebieten im einzelnen (Größe und Alter).

Entsprechend ihrer unterschiedlichen Definition und Zielsetzung können sich Objekte verschiedener Schutzgebietskategorien überlappen. Häufig kommt das z. B. bei Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten vor, ungebräuchlich ist es dagegen z. B. zwischen Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen. Änderungen am Status eines Objektes berühren nicht automatisch den Status eines Objektes anderer Kategorie auf der gleichen Fläche, z. B. bleibt nach Löschung eines Naturschutzgebietes der Status seiner gesetzlich geschützten Biotope erhalten.

Eine kartenmäßige Darstellung aller Schutzgebiete in Deutschland finden Sie unter www.geodienste.bfn.de.

Ein Verzeichnis aller Schutzgebiete in Sachsen-Anhalt finden Sie beim Landesamt für Umweltschutz Halle auf der Seite: http://www.lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/

Wegweiser

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mit dem Bus Nr. 16 in Richtung Meinsdorf
Ausstieg Anhaltiner Platz

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