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Natur und Umwelt

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Willkommen beim Amt für Umwelt- und Naturschutz

Das Amt für Umwelt- und Naturschutz der Stadt Dessau-Roßlau (kurz: Umweltamt) setzt sich dafür ein, eine lebenswerte Umwelt, auch noch für kommende Generationen zu erhalten, natürliche Lebensräume zu schützen und Umweltbeeinträchtigungen aller Art möglichst auf ein unvermeidbares Mindestmaß zu verringern.

Grundlagen hierfür sind die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und städtische Satzungen und Verordnungen. Dabei versteht sich das Umweltamt neben seiner Verantwortung als Genehmigungs- und Vollzugsbehörde auch als Dienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Dessau-Roßlau.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten gern zu allen Umweltthemen und informieren über aktuelle, umweltrelevante Ereignisse. Sie sorgen dafür, dass Produkte, Planungen und Vorhaben mit der Umweltgesetzgebung übereinstimmen.

Die Fachbereiche sind vielfältig und umfangreich und umfassen

  • die Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
  • den Immissionsschutz,
  • die Wasserwirtschaft und Gewässerschutz,
  • die Altlasten und den Bodenschutz,
  • den Natur- und Artenschutz,
  • einige Belange der Landwirtschaft sowie,
  • die Chemikaliensicherheit.

Möchten Sie ein umweltrelevantes Vorhaben realisieren, bieten wir Ihnen bereits frühzeitig in der Planungsphase Hilfestellung an, damit das spätere Zulassungsverfahren reibungsloser abgewickelt werden kann.

Mehr dazu auf den folgenden Seiten.


Wichtige Information: Inkrafttreten der Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme in der Stadt Dessau-Roßlau

Die Stadt Dessau-Roßlau wird in der Funktion der unteren Wasserbehörde (UWB) für den Zeitraum zwischen dem 01.07.2025 bis zum 30.09.2025 für das gesamte Stadtgebiet von Dessau-Roßlau eine Beschränkung der Entnahme von Wasser aus Gewässern, darin sind Oberflächengewässer und das Grundwasser einbezogen, mittels Allgemeinverfügung erlassen. Der Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit und das weitere Sinken der Wasserstände in den Gewässern. Folgende Verbote und Beschränkungen von Wasserentnahmen gelten insbesondere:

  1. Jegliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen.

  2. Jegliche Wasserentnahmen aus Brunnen in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr zur Bewässerung von privaten und öffentlichen Grünflächen sowie Sportanlagen (z.B. Rasen- und Tennisplätze) sind untersagt. Dies gilt auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

  3. Ausgenommen sind Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern und Brunnen, welche für den Zweck der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit benötigt werden.

Weiterhin erlaubt ist das Schöpfen aus Oberflächengewässern mittels Handgefäßen (z. B. Gießkanne) als Gemeingebrauch. Die Grundwasserentnahme wird zeitlich eingeschränkt.

Wegweiser

Amt für Umwelt- und Naturschutz

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Postadresse
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Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau

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0340 204-2692083
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