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3. Maßnahme: Entwässerungskonzeption Amtsmühle Roßlau

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Im Zuge von Starkregenereignissen kommt es im Bereich des Geländetiefpunktes an der Amtsmühle Roßlau zu Rückstauerscheinungen in einem Gewässer 2. Ordnung sowie lokalen Überflutungen durch oberflächlich zufließendes Niederschlagswasser. Hierdurch werden sowohl Personen als auch Sachwerten im Bereich der Amtsmühle (gegenwärtige Nutzung: Unterbringung von Schutzbefohlenen) und im öffentlichen Straßenraum gefährdet.

Im Rahmen der Entwässerungskonzeption wurden als Vorzugsvariante die Öffnung eines verrohrten Grabenabschnittes sowie die Herstellung eines neuen Regenwasserkanals ermittelt. Diese baulichen Veränderungen erhöhen die Leistungsfähigkeit des Entwässerungssystems und schützen die vorhandene Bebauung bei extremen Niederschlagsereignissen.

Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist abgeschlossen. An Stelle des verrohrten Grabenabschnittes wurde ein hydraulisch ausreichender Betontrogkanal mit einer Gitterrostabdeckung errichtet.

 

 

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