2019 beging Deutschland mit Partnern in aller Welt den 100. Jahrestag der Gründung des Bauhauses als einer der bedeutendsten kulturellen Errungenschaften des 20. Jahrhunderts.
1919 in Weimar gegründet, 1925 nach Dessau umgezogen und schließlich 1933 in Berlin unter dem Druck der Nationalsozialisten geschlossen, bestand die Hochschule für Gestaltung nur ganze 14 Jahre lang. Dennoch wirkt das Bauhaus weltweit bis in die Gegenwart fort.
Dessau ist die Stadt, mit der das Bauhaus am stärksten verbunden wird.
Eingeordnet in diesen Kontext vergibt die Stadt Dessau-Roßlau seit 2013 im Rhythmus von drei Jahren den Architekturpreis der Bauhausstadt Dessau. Zuletzt wurde der Architekturpreis 2022 feierlich im Schloss Georgium vergeben.
Mit dem Preis sollen Leistungen gewürdigt werden, die hohen Qualitätsansprüchen in ästhetischer, funktionaler, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht in beispielhafter Weise gerecht werden.
Der Preis ist auch relevant für das Leitbild der Stadt Dessau-Roßlau. Darin verpflichtet sich die Stadt zu einer qualitativ hochwertigen Baukultur bei Neubauten und Sanierungsprojekten und verständigt sich auf ihr wesentliches bauliches und kulturelles Erbe, bewahrt und pflegt es.
Im Jahr 2011 hat der Stadtrat beschlossen, einen Architekturpreis der Bauhausstadt Dessau zu vergeben.
Im Rhythmus von drei Jahren wurden seither in Kooperation mit der Stadtsparkasse vier Staffeln des Architekturpreises durchgeführt. Und damit ist Dessau-Roßlau die einzige Stadt in Sachsen-Anhalt, die in regelmäßigem Turnus einen Architekturpreis verleiht.
Der mit 3.000 Euro dotierte Preis soll voraussichtlich Ende Juni zum Tag der Architektur verliehen werden. Mit dem Preis werden Leistungen gewürdigt, die hohen Qualitätsansprüchen in ästhetischer, funktionaler, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht in beispielhafter Weise gerecht werden. Ein wichtiges Anliegen des Architekturpreises ist zudem, den Mut zum Experiment und die Bereitschaft zur Errichtung zeitgenössischer Formen zu fördern, die Rolle der am Bauen und Planen Beteiligten als Richtung gebende Partnerinnen und Partner hervorzuheben und ihre besondere Verantwortung nicht nur für wirtschaftliche, sondern auch für gestalterische, ökologische und soziale Qualität ihrer Objekte herauszustellen.
Der Preis folgt damit dem Leitbild der Stadt Dessau-Roßlau. Darin verpflichtet sich die Stadt zu einer qualitativ hochwertigen Baukultur bei Neubauten und Sanierungsprojekten und zur Verständigung auf die Bewahrung und die Pflege des baulichen und kulturellen Erbes.
Die aktuelle Auslobung im Jahr des Bauhausjubiläums in Dessau beginnt mit dieser Ankündigung und der Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über den Architekturpreis im Amtsblatt 02/2025.
Angesprochen und teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche Bauherrinnen und Bauherren, Planende der Fachrichtungen Architektur, Innen- und Landschaftsarchitektur. Die Themen Klimaanpassung/Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Innovation, Inklusion und Teilhabe finden Berücksichtigung.
Zugelassen sind Bauwerke und Freiraumgestaltungen aller Art und Nutzungen, die im Zeitraum von Januar 2022 bis Dezember 2024 im Stadtgebiet Dessau-Roßlau realisiert worden sind. Umbauten und Sanierungen sind zugelassen, sofern sie eine eigene schöpferische Leistung erkennen lassen.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung!
Die Ausschreibungsunterlagen einschließlich der Teilnahmebedingungen können hier einsehen.
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Sekretariat Zimmer 480
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Satzung zur Auslobung eines Architekturpreises der Bauhausstadt Dessau hat der Stadtrat am 25. Mai 2011 beschlossen. Die Satzung ist im Bürgerinfoportal in der Beschlussvorlage DR/BV/184/2011/VI-61 nachzulesen.
Die Satzung wurde zuletzt mit Beschluss des Stadtrates vom 2. Februar 2022 geändert. Die Änderung ist im Bürgerinfoportal in der Beschlussvorlage BV/479/2021/III-61 und in den Amtlichen Bekanntmachungen aus dem Amtsblatt 03/2022 (Seite 53) nachzulesen.