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Bauordnungsrecht

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Die Stadt Dessau-Roßlau ist auch untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Bauaufsichtsbehörde hat - unabhängig davon, ob eine bauordnungsrechtliche Genehmigung erforderlich ist oder nicht - bei der Errichtung, der Änderung, der Nutzung, der Nutzungsänderung, der Instandhaltung und der Beseitigung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich- rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Die Aufgaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauordnungsamtes der Stadtverwaltung wahrgenommen.

Aufgaben und Leistungen


Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen bedürfen der Baugenehmigung nach § 58 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), soweit in den darauf folgenden Abschnitten der Bauordnung nichts anderes bestimmt ist. In speziellen Fällen können auch andere Genehmigungen erforderlich werden.

Im bauaufsichtlichen Verfahren wird das Bauordnungsrecht mit dem Städtebaurecht und dem Baunebenrecht, wie z.B. dem Denkmalrecht, dem Arbeitnehmerrecht, dem Gaststättenrecht, dem Immissionsschutzrecht, dem Naturschutzrecht, dem Wasserrecht oder dem Straßenrecht, in einer Baugenehmigung zusammengeführt.

Es ist auch möglich, dass zu speziellen Einzelfragen des geplanten Bauvorhabens oder der geplanten Nutzung eine Bauvoranfrage gestellt wird.

Sollen bauliche Anlagen abweichend von ihrem genehmigten Zweck genutzt werden, ist ein spezielles Anzeigeverfahren für Einmalveranstaltungen zu führen.

Wollen Sie sich näher darüber informieren, ob ein Verfahren/eine Genehmigung erforderlich ist, welche Unterlagen neben den Antragsformularen einzureichen sind und welche gesetzlichen Grundlagen für Ihr Vorhaben gelten, dann rufen Sie im Bauordnungsamt an.


Gefahrenabwehr (Baupolizei)

Gefahrenabwehr (Baupolizei)

Gefahren können von Gebäuden, baulichen Anlagen, ihren Nutzungen und Bau(Grundstücken) ausgehen.

Werden Gefahren, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung drohen, insbesondere Gefahren für Leib und Leben und andere Rechtsgüter, erkannt, werden diese aufgenommen und durch Anordnung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen beseitigt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes bestreifen in regelmäßigen Abständen das Stadtgebiet, gehen aber auch den Hinweisen der Bürgerinnen und Bürger nach. Nicht jeder Missstand ist uns bereits bekannt, deswegen sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.