Die Stadt Dessau-Roßlau kann Persönlichkeiten, die sich in herausragender Weise um die Stadt verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt zu vergeben hat.
Die zu Ehrenden erhalten anlässlich ihrer Ernennung zu Ehrenbürgern einen „Ehrenbürgerbrief“.
Die Ehrenbürger tragen sich in das „Ehrenbuch der Stadt Dessau-Roßlau“ ein.
Einzelheiten in der "Satzung über die Verleihung von Ehrenbürgerrechten, Ehrenpreisen und Ehrenbezeichnungen und weiteren Ehrungen in der Stadt Dessau-Roßlau" [35 kB]
Ehrenbürger