A+ A-

Detailseite

Startseite / Stadt & Bürger

Wahlbenachrichtigungen sind unterwegs

Gegenwärtig werden die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 an die wahlberechtigten Bürger der Stadt Dessau-Roßlau versandt.

Ab 6. Mai 2024 können die Wähler, die mittels Briefwahl wählen möchten, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen im Rathaus Dessau-Roßlau, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 226 in der 2. Etage Rathaus Neubau beantragen und in Empfang nehmen.

Für diesen Antrag kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Er kann aber auch mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder elektronisch gestellt werden. In diesem Fall müssen Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und ggf. eine Versandanschrift angegeben werden.

Die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen werden mit der Post übersandt. Wenn für einen anderen Bürger stellvertretend ein Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragt wird, muss eine schriftliche Vollmacht des Bürgers vorliegen.

Die Wahlscheine können bis 6. Juni 2024 zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros und am Freitag, dem 7. Juni 2024 bis 12.00 Uhr im Raum 226, 2. Etage, Rathaus Neubau und danach bis 18.00 Uhr im Wahlamt, Rathaus Altbau, Zimmer 490 beantragt und abgeholt werden.

Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber dennoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich an das Wahlamt der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau wenden. Dies kann unter der Telefonnummer 0340 204-1813 oder per E-Mail wahlen@dessau-rosslau.de erfolgen.

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Zentrale
0340 204-0
0340 204-2691119

info@dessau-rosslau.de
www.dessau-rosslau.de

Verwaltungsstandorte und Sprechzeiten