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Abfallbeseitigungsgebühren

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Informatives / Wissenswertes

Für die Aufgaben der Abfallentsorgung ist der städtische Eigenbetrieb Stadtpflege zuständig. Dazu gehört auch die Gebührenerhebung z. B. für Gewerbetreibende und bei der Anlieferung von Abfallstoffen.

Lediglich die Erhebung der Abfallgebühren aus privaten Haushalten erfolgt durch das Amt für Stadtfinanzen. Diese erfolgt über die Festsetzung von Vorauszahlungen auf der Grundlage des Leerungsumfangs des Vorjahres und deren Abrechnung im Folgejahr. Gebührenschuldner sind die Eigentümer der Grundstücke, die an die Abfallentsorgung der Stadt angeschlossen sind.

Durch das Amt für Stadtfinanzen werden die nachfolgenden Abfallbeseitigungsgebühren nach der geltenden Abfallgebührensatzung erhoben.

Gebührenhöhe 2022
Abfallgrundpauschale 30,24 EUR je Einwohner und Jahr
Leerungsgebühr für Restabfallbehälter 120l / 240l 3,81 EUR / 7,62 EUR pro Leerung
Leerungsgebühr für Bioabfallbehälter 120 l/240l 2,78 EUR / 5,56 EUR je Leerung
Gebühren für Sonderleistungen, Aus- bzw. Umtausch von Abfallbehältern und Zweitgestellung 8,00 EUR bis 230,00 EUR in Abhängigkeit vom Behältervolumen
Gebühren für Serviceleistungen, für die Bereitstellung von Abfallbehältern am Tag der Entsorgung 0,57 EUR bis 1,51 EUR je Abfallbehälter in Abhängigkeit vom Bereitstellungsweg

Hier sind aus der Abfallgebührensatzung nur einige wesentliche Gebührensätze dargestellt, die vollständige Übersicht über die Gebührentarife finden Sie hier.

Die An- und Abmeldung von Entsorgungsleistungen, der Tausch oder Ersatz von Wertstoffbehältern ist beim Eigenbetrieb Stadtpflege schriftlich, per Fax bzw. E-Mail zu beantragen. Dazu nutzen Sie bitte die nachfolgenden Formulare und Kontaktangaben.

  Eigenbetrieb Stadtpflege
  Wasserwerkstraße 13
  06842 Dessau-Roßlau

  Fax: 0340 204-2972
  E-Mail: stadtpflege.matthey@dessau-rosslau.de 

Über die auf Ihrem Grundstück registrierten Abfallbehälter und die bereits realisierten Entleerungen können Sie sich unter Eigenbetrieb Stadtpflege / Entleerung Online informieren.

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Gebührenmaßstäbe / Pflichtentleerungen

Gebührenmaßstäbe / Pflichtentleerungen

Abfallgrundgebühr
Die Gebührenpflicht für die Abfallgrundpauschale entsteht mit dem 01.01. des Jahres, nach dem Anschluss an die Abfallentsorgung. Eine Änderung der Personenzahl auf dem Grundstück wirkt sich damit immer erst auf die Abfallgrundgebühr für das Folgejahr aus. Für die Personenzahl auf dem Grundstück werden die zum 31.12. des Vorjahres auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldeten Personen zugrunde gelegt.

Leerungsgebühren für Restabfallbehälter (graue Tonne)
Die Gebührenpflicht für die Leerungsgebühren entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen wird.

Bei

  • Restabfallbehältern bis 240 l wird eine Pflichtentleerung je Quartal (4 Pflichtentleerungen pro Jahr),
  • bei Restabfallbehältern bis 1100 l wird eine Pflichtentleerung je Monat (12 Pflichtentleerungen pro Jahr)

und je Behälter berechnet, auch wenn weniger Leerungen registriert wurden.

Ändern sich die Eigentumsverhältnisse eines gebührenpflichtigen Grundstückes im Laufe des Kalenderjahres, so endet die Gebührenpflicht für diese Leerungsgebühren des bisherigen Gebühren-schuldners mit Ablauf des Monats des Nutzungsüberganges, danach tritt der neue Gebührenschuldner in die Gebührenpflicht ein.

Im Übrigen erlischt die Gebührenpflicht mit dem Ende des Monats, in dem der Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung eingestellt wird.

Leerungsgebühren für Bioabfallbehälter (grüne Tonne)
Die Gebührenpflicht für die Leerungsgebühren entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen wird.

Bei

  • Bioabfallbehältern bis 120 l werden eine Pflichtentleerung je Monat (12 Pflichtentleerungen im Jahr),
  • bei Bioabfallbehältern mit 240 l werden 6 Pflichtentleerungen im Jahr und
  • bei Behältergemeinschaften wird eine Pflichtentleerung je Monat bei Bioabfallbehältern mit 240 l (12 Pflichtentleerungen im Jahr) und berechnet, auch wenn weniger Leerungen registriert wurden.

Die Entsorgung von Bioabfallbehältern erfolgt durch den Eigenbetrieb Stadtpflege aber nach wie vor im 14tägigen Entsorgungsrhythmus.

Für die Änderungen der Gebührenpflicht bei Eigentumswechsel bzw. das Ende gelten die analogen Regelungen wie für die Restabfallbehälter.

Behältergemeinschaften

Behältergemeinschaften

Sowohl innerhalb eines Grundstücks als auch bei benachbarten Grundstücken (unmittelbar nebeneinander) können Restabfallbehälter und Bioabfallbehälter gemeinsam genutzt werden (Behältergemeinschaft), sofern dies von der Stadt zugelassen wurde.

Für die Nutzung dieser Möglichkeit, für die Änderung von Behältergemeinschaften sowie deren Abmeldung ist ein schriftlicher Antrag durch den bzw. die Grundstückseigentümer bzw. die beauftragten Wohnungsverwaltungen erforderlich. Die Einreichung ist auch per Fax bzw. E-Mail möglich.

Der Antrag ist bis zum 30.11. des Vorjahres jeweils für den 01.01. des Folgejahres zu stellen. Bei Neuanschluss von Grundstücken an die öffentliche Abfallentsorgung kann die Bildung von Behältergemeinschaften durch die Stadt auch unterjährig zugelassen werden.

Dafür nutzen Sie bitte eines der folgenden Formulare.

Darin erhalten Sie konkretere Informationen und werden auf die erforderlichen Rahmenbedingungen hingewiesen.

Jedes einzelne Mitglied der Behältergemeinschaft schuldet die volle Gebühr der Behältergemeinschaft.

Die Behältergemeinschaft kann frühestens zum Ende des Kalenderjahres nach schriftlichen Antrag wieder aufgegeben werden. Eine Auflösung ist nur möglich, wenn danach für die betroffenen Grundstücke die Abfallentsorgung weiterhin gewährleistet werden kann.

Gebührenfestsetzung und Zahlweise

Gebührenfestsetzung und Zahlweise

Die Festsetzung der Abfallgebühren (Abfallgrundpauschale und Vorauszahlungen) erfolgt mit Gebührenbescheid. Sie werden am 15. April und 15. September je zur Hälfte ihres Jahresbetrages fällig. Darüber hinaus sind auf Antrag abweichende Zahlweisen möglich

  • einmal jährlich zum 01.07. - sog. Jahreszahler und
  • vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. in besonderen Härtefällen.

Den Antrag stellen Sie bitte bis zum 30.09. des Vorjahres für das Folgejahr.Nachzahlungen und Erstattungen aus der Gebührenabrechnung für die Leerungsgebühren sowie die Gebühren für Sonderleistungen und Serviceleistungen werden einen Monat nach Bekanntgabe des Abrechnungsbescheides fällig.

Entsteht oder ändert sich die Gebührenschuld im Laufe eines Kalenderhalbjahres, so ist die für dieses Kalenderhalbjahr zu entrichtende Gebühr innerhalb eines Monats nach Heranziehung zu entrichten.

Sollen die Abfallbeseitigungsgebühren vom Konto abgebucht werden, füllen Sie bitte das entsprechende Formular /Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteneinzugsverfahren (SEPA) aus und senden es unterschrieben an die Stadt Dessau-Roßlau zurück.

Gebührenermäßigung

Gebührenermäßigung

Gebührenbefreiung für Bioabfälle
Eine Gebührenbefreiung von den Leerungsgebühren für die Benutzung der Wertstoffbehälter für Bioabfälle wird bei nachgewiesener Eigenkompostierung auf dem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück auf Antrag gewährt. Dafür ist das Amt für Umwelt- und Naturschutz zuständig.

Der Antrag hat schriftlich zu erfolgen und ist selbstverständlich auch per Fax oder per E-Mail möglich. Dafür nutzen Sie bitte das folgende Formular und die nachfolgenden Kontaktangaben.

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Markt 5
06862 Dessau-Roßlau

Fax: 0340 204-2692983
E-Mail: umweltamt@dessau-rosslau.de

Minderung Pflichtentleerungen Restabfallbehälter
Für Grundstücke, bei denen nur eine Person gemeldet ist, wird auf Antrag eine Reduzierung auf 2 Entleerungen eines 120-l-Restabfallbehälters pro Jahr, anteilig eine Mindestentleerung pro Halbjahr gewährt.

Der Antrag auf diese Ermäßigung ist bis zum 31.12. des laufenden Jahres zu stellen.

Nutzen Sie für diese Antragstellung bitte

Seit dem 14.03.2022 kann der Antrag auf Reduzierung der Mindestentleerungen neben den bereits genannten Stellen auch über das Service-Portal des Landes Sachsen-Anhalt > Stadt Dessau-Roßlau > Verwaltungsleistung Antrag auf Reduzierung der Mindestentleerungen online erfolgen. Um diesen Service nutzen zu können, melden Sie sich mit Ihrem Service Konto Plus bei dem Service-Portal der Stadt Dessau-Roßlau an. Die Registrierung für das Service Konto Plus erfolgt über das Serviceportal des Landes Sachsen-Anhalt in authentifizierter Form mit Ihrem digitalen Personalausweis.

Rechtsgrundlagen

Datenschutzinformation

Kontakt

Ansprechpartner für alle Fragen um die Abfallbeseitigungsgebühren finden Sie

in Dessau:
Rathaus-Altbau
R. 247-255,
0340 204-1622, -1722, -2322, -2422 und -1322

in Roßlau
Rathaus Roßlau, Markt 5
R. 3.10
0340 204-1585
0340 204-2692902

E-Mail: grundbesitzabgaben@dessau-rosslau.de