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Hilfe in sonstigen Lebenslagen

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Hilfe in sonstigen Lebenslagen

Nach  § 73 des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) können Leistungen auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen.

Hilfe in sonstigen Lebenslagen kann nur geleistet werden, wenn der aus der sonstigen Lebenslage resultierende Hilfebedarf den Kapiteln drei bis neun des SGB XII nicht zuzuordnen ist. Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration

Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau

0340 / 204 20 50  
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de

Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen für Menschen mit Behinderungen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Zentrales Informationsbüro "Leben und Wohnen im Alter mit Behinderung"
  • Schuldnerberatung