A+ A-

Das Jugendamt

Startseite / Gesundheit & Soziales / Kinder, Jugend und Familie / Das Jugendamt

Das Jugendamt

Willkommen  

Das Jugendamt sieht seine zentrale Rolle darin, die Entwicklung junger Menschen und ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern, Eltern zu informieren, zu beraten und zu unterstützen sowie positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien zu schaffen oder zu erhalten.

Vor dem Hintergrund, dass die gesellschaftlichen und sozialen Problemlagen komplexer und die finanziellen Mittel immer enger bemessen werden, möchte ich Ihnen dennoch unser gemeinsames Interesse aussprechen, dass Kinder und Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigte nach wie vor bei uns im Mittelpunkt stehen. Wir sehen uns als Partner für junge Menschen und Familien. Als Amtsleiter des Jugendamtes möchte ich Sie daher auffordern und natürlich auch ermutigen, in Problemsituationen usw. auf die freundlichen und kompetenten Mitarbeiter zuzugehen, um sich beraten zu lassen. Sie können sich mit Ihren Anliegen stets vertrauensvoll an sie wenden.

Um allen Interessierten und Hilfesuchenden erste Informationen darzubieten, möchte das Jugendamt die Homepage nutzen, um sich und seine Dienste und Einrichtungen vorzustellen. Ich hoffe sehr, dass uns dies gelungen ist und wir mit allen Beteiligten weiterhin auf einem guten Weg sind, Hand in Hand zu agieren. Denn ich möchte die Weichen für eine gute Interaktion zwischen Bürger und Behörde stellen.

Im Jugendamt gibt es Aufgaben, die zum einen unmittelbar und zum anderen mittelbar auf den Bürger wirken. Die unmittelbaren Aufgaben werden im Folgenden kurz beschrieben:

Das Jugendamt besteht nicht nur aus der reinen Verwaltung. Zum Jugendamt gehört nach dem 8. Sozialgesetzbuch SGB VIII auch der Jugendhilfeausschuss (JHA). Der JHA befasst sich u. a. mit:

  • allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien,
  • Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  • der Jugendhilfeplanung,
  • der Förderung der freien Jugendhilfe und
  • hat Beschlussrecht.

Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern sowie aus 13 beratenden Mitgliedern zusammen. Näheres zum JHA regelt die "Satzung des Jugendamtes"  [37,0 KB]. Zu aktuellen Sitzungen und Themenschwerpunkten sowie zu den Mitgliedern können Sie auf der Homepage der Stadt Dessau-Roßlau im Bürgerinformationsportal weitere Informationen erhalten.

Jugendhilfeplanung  

Die Bedarfsermittlung und -planung von Jugendhilfeangeboten und -leistungen sind hier von zentraler Bedeutung. In dem Zusammenhang werden gesamtstädtische und planungsraumbezogene Analysen und Bewertungen, die für die Entwicklung maßgebend sind, durchgeführt. In den so genannten Teilplänen kann man die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen nachlesen. Die Umsetzung des Gesamtplanungskonzeptes gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben.

Das Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau verschafft Ihnen auf den folgenden Seiten einen Überblick über die fachlichen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten und soll Ihnen die Leistungen der Jugendhilfe aufzeigen. Dies soll dazu dienen, die Vielfalt der Angebote des Jugendamtes transparenter zu gestalten und für jede Frage den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Pocketbroschüre "Was Jugendämter leisten"  [766 KB]

Das Serviceportal www.familien-wegweiser.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert Eltern und Menschen, die Eltern werden wollen, schnell über staatliche Leistungen und Regelungen. Neben dem Elterngeldrechner geben einzelne Rubriken wie der „Kompass Erziehung“, die Datenbank „Familie regional“ oder das Infopaket „Familienstart“ einen ersten Überblick über Serviceangebote für jedes Lebensalter und (fast) jede Lebenssituation. Mit kurzen Videos zeigt das Portal alltagspraktische Beispiele aus dem Familienleben.

Das könnte Sie interessieren:

Erreichbarkeit des Jugendamtes der Stadt Dessau-Roßlau

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir bitten Sie, von persönlichen Besuchen im Jugendamt bis auf weiteres möglichst abzusehen und sich telefonisch bzw. schriftlich an die zuständige Stelle zu wenden:  

  • Kindertagesbetreuung: Tel.: 0340 204-1881
  • Allgemeiner Sozialer Dienst: Tel.: 0340 204-2082
  • Unterhaltsvorschuss: Tel.: 0340 204-1586
  • sonstige Anliegen: Tel.: 0340 204-2051
  • E-Mail jugendamt@dessau-rosslau.de


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau

Kontakt

Jugendamtsleiter der Stadt Dessau-Roßlau
Christian Deckert

Kontakt über zentrale Vermittlungsstelle
204-2051
jugendamt@dessau-rosslau.de

Notfall

Für dringende Notfälle (z. B. mögliche Inobhutnahmen von Kindern oder Jugendlichen) ist das Jugendamt außerhalb der Öffnungszeiten rund um die Uhr über die Rettungsleitstelle der Stadtverwaltung Dessau-Roßlau  0340 204-1376 zu erreichen.

Was Kinder und Jugendliche wollen

Regionalstudie zu Bedarfen, Lebenslagen und Freizeitverhalten junger Menschen in Dessau-Roßlau ausgewertet

Die Ergebnisse der Befragung und Handlungsempfehlungen der Regionalstudie fließen in die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung ein. Interessierte können die komplette Studie hier einsehen.

Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie

Richtlinie

Aufholen nach Corona- Finanzierung zur Umsetzung von Kinder- und Jugendfreizeiten und außerschulischer Jugendarbeit ist abrufbar

Beim Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau können zur Umsetzung von Kinder- und Jugendfreizeiten und außerschulischer Jugendarbeit sowie zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen Mittel abgerufen werden.

Bis zum 30. Juni 2023 stehen mit Stand Januar rund 15.000 Euro für Kinder- und Jugendfreizeiten und außerschulische Jugendarbeit sowie rund 120.000 Euro zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienstleistenden zur Verfügung.

Kinder- und Jugendfreizeiten und außerschulische Jugendarbeit

  • Die beantragten Maßnahmen müssen zusätzlich initiiert werden.
  • Es dürfen keine Maßnahmen finanziert werden, die aus kommunalen Haushalten geplant waren.
  • Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden, die sozial benachteiligt oder/und individuell beeinträchtigt sind.
  • Letztempfänger sind gemäß Bescheid öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe.
  • Zuwendungsart ist die Projektförderung.
  • Zuwendungsfähige Ausgaben werden voll finanziert.
  • Anerkannte Träger der Jugendhilfe können ab sofort Anträge stellen: