Das Feststellungsverfahren und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises obliegt dem Landesverwaltungsamt, Referat Versorgungsamt, Schwerbehindertenrecht. Die Feststellung erfolgt auf Antrag.
Das Landesverwaltungsamt führt einmal im Jahr einen Außensprechtag in Dessau-Roßlau durch. Der Termin wird rechtzeitig in den Medien bekannt gegeben.
Bei Fragen zur Antragsstellung und zu Nachteilsausgleichen können Sie sich gerne an die kommunale Behindertenbeauftragten wenden.
Landesverwaltungsamt
Referat Schwerbehindertenrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06714 Halle
(0345) 51 40
Antrag auf Feststellung von Behinderung
Hinweis: Antragsformulare können auch im Bürgerbüro und bei der kommunalen Behindertenbeauftragten abgeholt werden.