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Datenschutzbeauftragte

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Datenschutzbeauftragter

Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt

Das Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA), welches am 1. Oktober 2008 in Kraft trat, bietet grundsätzlich Zugang zu allen amtlichen Informationen der Stadt Dessau-Roßlau. Das Gesetz ermöglicht den freien, an keine weiteren Voraussetzungen gebundenen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Landes. Hintergrund ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Staat und Verwaltung durch mehr Transparenz zu stärken.  

Gebühr

Bearbeitung

  • innerhalb eines Monats  

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag  

Zusätzliche Hinweise

  • Weitere Informationen zum Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt und für die Informationsfreiheit auf der folgenden Seite des Landes Sachsen-Anhalt.  

Antragstellung

  • schriftlich  

Rechtsgrundlage 

  • Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) - Gesetz vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA S. 242)

Formulare und andere Dokumente 

Ansprechpartner

Stadt Dessau-Roßlau
Datenschutzbeauftragter
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

datenschutz@dessau-rosslau.de